Der Personalbogen: Was ist der Unterschied zwischen "ausgeübter Tätigkeit" und "Berufsbezeichnung"?

Wie unterscheiden sich die Angaben zu "ausgeübter Tätigkeit" und "Berufsbezeichnung" im Personalbogen für Auszubildende?

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In der heutigen Arbeitswelt spielt der Personalbogen eine zentrale Rolle. Der Personalbogen ist wichtig. Gerade zu Beginn einer Ausbildung stellt sich die Frage welche Angaben an welcher Stelle aufgeführt werden sollten. Die Unterscheidung zwischen "ausgeübter Tätigkeit" und "Berufsbezeichnung" ist hierbei entscheidend.

Wenn du dich in einer Ausbildung befindest » ist es wichtig « für den Personalbogen die richtigen Begriffe zu verwenden. Für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden steht ganz oben das Wort "Auszubildender". Betrachtet man dazu die Berufsbezeichnung ist dies der korrekte Eintrag. Es ist von Bedeutung – dass die Berufsbezeichnung stets den Ausbildungsstand widerspiegelt.

Nach Abschluss der Ausbildung wird der Eintrag in den Personalbogen anders. Der Hauptberuf wird dann in der Berufsbezeichnung vermerkt. Die einmal erworbene Qualifikation wird dadurch festgehalten. Die "ausgeübte Tätigkeit" beschreibt die praktischen Arbeiten die während der Ausbildung verrichtet wurden. Doch was ebendies bedeutet das?

Ein Beispiel: Wird jemand als Straßenbauer ausgebildet, dann könnte die Berufsbezeichnung "Straßenbauer" lauten. Unter der "ausgeübten Tätigkeit" fallen spezifische Aufgaben wie Plasterarbeiten, das Verlegen von Abflussrohren oder das Setzen von Bordsteinen. Hierbei wird sichtbar – welche praktischen Fertigkeiten angeeignet wurden.

Aktuelle Daten zeigen, dass rund 60% der Auszubildenden in Deutschland in den letzten Jahren eine duale Ausbildung beginnen. Das bedeutet – dass sie neben theoretischem Wissen ebenfalls praktische Erfahrung sammeln. In dieser Hinsicht ist die Genauigkeit im Personalbogen von essenzieller Bedeutung. Es hilft nicht nur dem Ausbildungsbetrieb allerdings ist auch eine wertvolle Unterstützung für die Auszubildenden bei der späteren Jobsuche.

Das Vorgehen beim Ausfüllen des Personalbogens könnte sehr komplex wirken. Daher ist es ratsam – vor der Einreichung alle Angaben nochmals zu prüfen. Die Richtigkeit der Informationen kann entscheidend für die Karriere sein. Schließlich ist der Personalbogen oft das erste Dokument, das Arbeitgeber sehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: "Auszubildender" gehört in die Berufsbezeichnung. Tätigkeiten aus der Ausbildung werden in der Kategorie "ausgeübte Tätigkeiten" dokumentiert. Mache dir das bewusst – um deinen Personalbogen optimal auszufüllen. Es entscheidet über deinen weiteren Werdegang in der Berufswelt.






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