Cybermobbing im Netz: Was tun, wenn Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht werden?
Wie kann ich gegen die unautorisierte Veröffentlichung meiner Bilder auf Social Media vorgehen?**
Die Nutzung von sozialen Medien ist aus dem Alltag vieler Menschen nicht weiterhin wegzudenken. Dennoch kann diese digitale Welt ebenfalls Schattenseiten haben. Ein bedeutendes Problem ist das Cybermobbing. Ein Beispiel: Jemand postet Fotos von dir auf Facebook die klar dazu dienen, dich zu schikanieren. Die Reaktion des vermeintlichen Täters auf eine Anfrage zur Löschung dieser Bilder ist wenig freundlich. Du fragst dich vielleicht: Was kann ich in einer solchen Situation tun?
Zunächst einmal ist es wichtig die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Laut § 22 KunstUrhG ist die Veröffentlichung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten grundsätzlich untersagt. Die Ausnahmen in § 23 KunstUrhG sind gemeinhin nicht relevant, besonders wenn das berechtigte Interesse des Abgebildeten gegen die Veröffentlichung spricht. Man kann nicht einfach so in die Privatsphäre anderer eindringen.
Des Weiteren stehen dir auch strafrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Verstoß gegen das KunstUrhebergesetz könnte eventuell eine Anzeige nach § 33 KunstUrhG rechtfertigen. Doch auch § 201a StGB könnte Anwendung finden. Zivilrechtlich hast du in der Regel Anspruch auf Unterlassung und Löschung solcher Bilder nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 22 KunstUrhG. Das bedeutet ´ du hast sowie die Möglichkeit ` die Inhalte gerichtlich entfernen zu lassen als auch den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.
Trotz dieser Rechtslage solltest du zunächst weniger drastische Schritte berücksichtigen. Ein erster Schritt könnte sein den Screenshot der Veröffentlichung zu machen. Dieser Screenshot muss sowohl deinen Accountnamen als auch die problematischen Bilder darstellen. Es ist entscheidend ´ dies dokumentiert zu haben ` um die Situation nachvollziehbar zu machen. Die Facebook-Administratoren können dann kontaktiert werden um eine Löschung der Bilder zu beantragen. Auf der Plattform selbst gibt es in der Regel eine Funktion die ein „Foto melden“ erlaubt. Dies könnte der schnellste und unkomplizierteste Weg sein.
In vielen Fällen ist es ratsam die Eltern oder eine Vertrauensperson in die Situation einzubeziehen. Dies kann vor allem dann hilfreich sein wenn du dich unsicher fühlst. Die Unterstützung von Erwachsenen ist oft wertvoll, besonders in einem emotional belastenden Szenario wie Cybermobbing. Wenn alles andere fehlschlägt könnte eine Anzeige bei der Polizei der letzte Ausweg sein. Auch hierbei ist junge und unerfahrene Menschen wichtig, ihren Eltern beizustehen.
Ein letzter Hinweis: Die Rechtslage ist in Deutschland deutlich. Das Recht am eigenen Bild ist klar festgelegt und Cybermobbing ist strafbar. Jeder hat das Recht – über die Veröffentlichung von Bildern von sich selbst zu entscheiden. Lass dich nicht entmutigen. Suche Hilfe, melde die Vorfälle und scheue dich nicht die Stärke der Rechtsmittel die dir zur Verfügung stehen, zu nutzen.
Die Nutzung von sozialen Medien ist aus dem Alltag vieler Menschen nicht weiterhin wegzudenken. Dennoch kann diese digitale Welt ebenfalls Schattenseiten haben. Ein bedeutendes Problem ist das Cybermobbing. Ein Beispiel: Jemand postet Fotos von dir auf Facebook die klar dazu dienen, dich zu schikanieren. Die Reaktion des vermeintlichen Täters auf eine Anfrage zur Löschung dieser Bilder ist wenig freundlich. Du fragst dich vielleicht: Was kann ich in einer solchen Situation tun?
Zunächst einmal ist es wichtig die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Laut § 22 KunstUrhG ist die Veröffentlichung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten grundsätzlich untersagt. Die Ausnahmen in § 23 KunstUrhG sind gemeinhin nicht relevant, besonders wenn das berechtigte Interesse des Abgebildeten gegen die Veröffentlichung spricht. Man kann nicht einfach so in die Privatsphäre anderer eindringen.
Des Weiteren stehen dir auch strafrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Verstoß gegen das KunstUrhebergesetz könnte eventuell eine Anzeige nach § 33 KunstUrhG rechtfertigen. Doch auch § 201a StGB könnte Anwendung finden. Zivilrechtlich hast du in der Regel Anspruch auf Unterlassung und Löschung solcher Bilder nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 22 KunstUrhG. Das bedeutet ´ du hast sowie die Möglichkeit ` die Inhalte gerichtlich entfernen zu lassen als auch den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.
Trotz dieser Rechtslage solltest du zunächst weniger drastische Schritte berücksichtigen. Ein erster Schritt könnte sein den Screenshot der Veröffentlichung zu machen. Dieser Screenshot muss sowohl deinen Accountnamen als auch die problematischen Bilder darstellen. Es ist entscheidend ´ dies dokumentiert zu haben ` um die Situation nachvollziehbar zu machen. Die Facebook-Administratoren können dann kontaktiert werden um eine Löschung der Bilder zu beantragen. Auf der Plattform selbst gibt es in der Regel eine Funktion die ein „Foto melden“ erlaubt. Dies könnte der schnellste und unkomplizierteste Weg sein.
In vielen Fällen ist es ratsam die Eltern oder eine Vertrauensperson in die Situation einzubeziehen. Dies kann vor allem dann hilfreich sein wenn du dich unsicher fühlst. Die Unterstützung von Erwachsenen ist oft wertvoll, besonders in einem emotional belastenden Szenario wie Cybermobbing. Wenn alles andere fehlschlägt könnte eine Anzeige bei der Polizei der letzte Ausweg sein. Auch hierbei ist junge und unerfahrene Menschen wichtig, ihren Eltern beizustehen.
Ein letzter Hinweis: Die Rechtslage ist in Deutschland deutlich. Das Recht am eigenen Bild ist klar festgelegt und Cybermobbing ist strafbar. Jeder hat das Recht – über die Veröffentlichung von Bildern von sich selbst zu entscheiden. Lass dich nicht entmutigen. Suche Hilfe, melde die Vorfälle und scheue dich nicht die Stärke der Rechtsmittel die dir zur Verfügung stehen, zu nutzen.