Die rechtlichen Grenzen des Verkaufs von selbstgemachtem Film-Merchandise: Ein Blick auf das Urheberrecht

Ist der Verkauf von selbstgemachtem Merchandise eines Films ohne Genehmigung des Rechteinhabers legal?

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Der Verkauf von selbstgemachtem Merchandise insbesondere von beliebten Filmen scheint eine verlockende Geschäftsidee zu sein. Stellen Sie sich vor, Sie erstellen eine eigene Figur aus „Die Tribute von Panem“ und bieten diese online an. Doch hier stellt sich die entscheidende Frage: Darf ich das überhaupt? Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen wird schnell deutlich. Das Urheberrecht schützt die Werke von Kreativen sehr streng. Im deutschen Recht ist dies in § 106 des Urheberrechtsgesetzes verankert — kurz gesagt die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ist illegal.

Jeder der ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Werk vervielfältigt oder verkauft, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Das ist eine klare Warnung. Denn ebenfalls schon der Versuch ´ selbstgemachten Merchandise zu verkaufen ` kann gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Im besten Fall läuft man Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten; im schlimmsten Fall drohen rechtliche Schritte vor Gericht. Hier wird die Frage des finanziellen Risikos weiterhin als nur ein theoretisches Problem.

Die wenigsten wissen: Dass schon der Verkauf von ein paar Figuren auf Plattformen wie eBay ohne Lizenz als gewerblicher Handel gilt. Wenn Sie gewerblich tätig sind dann müssen Sie zudem diverse gesetzliche Vorgaben beachten ebenso wie etwa steuerliche Meldefrichtungen oder gewerberechtliche Voraussetzungen. Aber zurück zur Sache des Verkaufs von 🎬-Merchandise.

Es reicht nicht » nur als Hobby zu verkaufen und zu hoffen « dass es niemand bemerkt. Jedes noch so kleine Detail — wie das Layout eines Produkts oder die Verwendung geschützter Begriffe — unterliegt dem Urheberrecht. Filme sind generell das Ergebnis jahrelanger kreativer Arbeit. Daher gibt es keine Ausnahmen für Hobbykünstler oder begeisterte Fans. Um also rechtlich auf der sicheren Seite zu sein braucht es in fast allen Fällen eine Lizenz vom jeweiligen Rechteinhaber.

Die Rechteinhaber also die Produktionsfirmen oder Originalautoren haben kein Interesse daran, dass ihre Werke durch unautorisierte Produkte entwertet werden. Das ist für sie ein wichtiges wirtschaftliches Risiko. Dies kann gravierende Auswirkungen haben. Es machen ähnlich wie viele Unternehmen und selbständige Künstler den Fehler, im Glauben, dass ihre Produkte „zu klein“ oder „nicht kommerziell genug“ sind, unlizenzierte Werke zu verbreiten. Diese Missverständnisse führen oft zu empfindlichen Strafen.

Schlussendlich ist der Verkauf von selbstgemachtem Merchandise ein spannendes Thema, das viel Beachtung benötigt. Wer in dieser Hinsicht erfolgreich sein möchte der sollte sich entweder um die nötigen Lizenzen bemühen oder genauso viel mit eigene, originelle Produkte ausarbeiten die nicht unter das Urheberrecht fallen. Ein eigener kreativer Stil könnte nicht nur rechtlich sicher sein, allerdings dürfte auch auf dem Markt neue Chancen eröffnen.






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