Die rechtlichen Hürden beim Verkauf eigener ätherischer Öle: Was ist zu beachten?
Darf ich ätherische Öle, die ich selbst hergestellt habe, rechtlich verkaufen?
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Die Frage des Verkaufs eigener ätherischer Öle wirft viele rechtliche Herausforderungen auf. Wenn Du überlegst ´ Deine selbstgemachten Naturöle zu verkaufen ` gibt es mehrere wesentliche Punkte zu beachten. Im Wesentlichen stehen zwei Gesetze an vorderster Front: das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und ebenfalls die Verordnung über kosmetische Mittel. Diese Regelungen sind dafür verantwortlich: Dass nur sichere und getestete Produkte auf dem Markt angeboten werden. Auf Seiten wie "Gesetze im Internet" kannst Du diese wichtigen Informationen einsehen.
Zusätzlich ist in der Verordnung über kosmetische Mittel festgehalten welche Voraussetzungen Du erfüllen musst um ätherische Öle verkaufen zu dürfen. Ein besonders wichtiger Punkt ist § 5b Abs. 1. Dieser besagt: Dass Du über eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in bestimmten Bereichen verfügen musst um legal tätig werden zu können. Gebiete wie Pharmazie – Toxikologie oder Dermatologie sind hier relevant. Ist Deine Ausbildung nicht in einem dieser Branchen, wird es sehr schwierig – um nicht zu sagen unmöglich – Dein Vorhaben umzusetzen.
Aber selbst wenn Du die geforderte Ausbildung hast wartet ein weiterer Hürdenlauf auf Dich. Die Vielzahl an Vorschriften kann überfordernd sein. Häufig steht fest: Dass diese Regeln und Regulierungen penibel eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, kann der Abschluss Deines eBay-Kontos nur der erste Schritt sein. Im schlimmsten Fall droht Dir sogar rechtlicher Ärger in Form von unangenehmer Post vom Staatsanwalt. Das sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen.
Mein Rat ist also: Lass es lieber sein, Deine eigenen ätherischen Öle zu verkaufen, wenn Du nicht über die nötigen Qualifikationen verfügst. Dies könnte dich viel Geld und Zeit kosten.
Dennoch gibt es Unterstützung. Ein wertvoller Hinweis ist: Dass Du einen Gewerbeschein beantragen solltest falls Du wirklich vorhast, in diesem Bereich aktiv zu werden. Andernfalls könnte es für Dich teuer werden. Eine gute Anlaufstelle ist der Verein aroma-netz e.V. der über umfassendes Wissen in diesem Bereich verfügt. Dort erhältst Du Beratung, Informationen und Weiterbildung – ideal für alle die professionell mit ätherischen Ölen arbeiten oder es anstreben. Kathleen ´ die Fachanwältin für Medizinrecht ` bietet dort wertvolle Unterstützung.
Zusammenfassend kann man sagen: Ja, Du darfst ätherische Öle verkaufen, wenn Du die dort genannten Vorgaben einhältst. Aber verkauft sie nicht als Medizin - das ist nur im Sinne von Pflegeprodukten erlaubt. Die Einhaltung aller Regelungen und das Bestehen der erforderlichen Prüfungen sind unabdingbar um in diesem Markt erfolgreich agieren zu können.
Abschließend lässt sich feststellen, dass der Weg zum Verkauf eigener Produkte mit vielen rechtlichen Hürden gespickt ist – ohne die nötige Ausbildung wird das Vorhaben zum Glücksspiel. Berücksichtige all diese Punkte gut und handle überlegt denn das Risiko ist hoch.
Die Frage des Verkaufs eigener ätherischer Öle wirft viele rechtliche Herausforderungen auf. Wenn Du überlegst ´ Deine selbstgemachten Naturöle zu verkaufen ` gibt es mehrere wesentliche Punkte zu beachten. Im Wesentlichen stehen zwei Gesetze an vorderster Front: das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und ebenfalls die Verordnung über kosmetische Mittel. Diese Regelungen sind dafür verantwortlich: Dass nur sichere und getestete Produkte auf dem Markt angeboten werden. Auf Seiten wie "Gesetze im Internet" kannst Du diese wichtigen Informationen einsehen.
Zusätzlich ist in der Verordnung über kosmetische Mittel festgehalten welche Voraussetzungen Du erfüllen musst um ätherische Öle verkaufen zu dürfen. Ein besonders wichtiger Punkt ist § 5b Abs. 1. Dieser besagt: Dass Du über eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in bestimmten Bereichen verfügen musst um legal tätig werden zu können. Gebiete wie Pharmazie – Toxikologie oder Dermatologie sind hier relevant. Ist Deine Ausbildung nicht in einem dieser Branchen, wird es sehr schwierig – um nicht zu sagen unmöglich – Dein Vorhaben umzusetzen.
Aber selbst wenn Du die geforderte Ausbildung hast wartet ein weiterer Hürdenlauf auf Dich. Die Vielzahl an Vorschriften kann überfordernd sein. Häufig steht fest: Dass diese Regeln und Regulierungen penibel eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, kann der Abschluss Deines eBay-Kontos nur der erste Schritt sein. Im schlimmsten Fall droht Dir sogar rechtlicher Ärger in Form von unangenehmer Post vom Staatsanwalt. Das sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen.
Mein Rat ist also: Lass es lieber sein, Deine eigenen ätherischen Öle zu verkaufen, wenn Du nicht über die nötigen Qualifikationen verfügst. Dies könnte dich viel Geld und Zeit kosten.
Dennoch gibt es Unterstützung. Ein wertvoller Hinweis ist: Dass Du einen Gewerbeschein beantragen solltest falls Du wirklich vorhast, in diesem Bereich aktiv zu werden. Andernfalls könnte es für Dich teuer werden. Eine gute Anlaufstelle ist der Verein aroma-netz e.V. der über umfassendes Wissen in diesem Bereich verfügt. Dort erhältst Du Beratung, Informationen und Weiterbildung – ideal für alle die professionell mit ätherischen Ölen arbeiten oder es anstreben. Kathleen ´ die Fachanwältin für Medizinrecht ` bietet dort wertvolle Unterstützung.
Zusammenfassend kann man sagen: Ja, Du darfst ätherische Öle verkaufen, wenn Du die dort genannten Vorgaben einhältst. Aber verkauft sie nicht als Medizin - das ist nur im Sinne von Pflegeprodukten erlaubt. Die Einhaltung aller Regelungen und das Bestehen der erforderlichen Prüfungen sind unabdingbar um in diesem Markt erfolgreich agieren zu können.
Abschließend lässt sich feststellen, dass der Weg zum Verkauf eigener Produkte mit vielen rechtlichen Hürden gespickt ist – ohne die nötige Ausbildung wird das Vorhaben zum Glücksspiel. Berücksichtige all diese Punkte gut und handle überlegt denn das Risiko ist hoch.