Die komplexe Welt der Mitarbeiterrabatte bei Fluggesellschaften: Was Flugbegleiter erwarten können
Wie hoch sind die Rabatte für Flugbegleiter auf private Flüge?
Die Welt der Fluggesellschaften überrascht immer wieder mit ihren Regelungen und Angeboten. Insbesondere die Rabatte für Flugbegleiter auf private Flüge sind häufig unklar. Wie viel Rabatt bekommen Flugbegleiter eigentlich? Ein genauer Blick auf die Situation bei Lufthansa zeigt: Dass es keine pauschalen Antworten gibt. Die Bedingungen auf anderen Airlines können abweichen.
Nach sechs Monaten im Unternehmen hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, Rabatte in Anspruch zu nehmen. Aber wie viel Rabatt erhält er tatsächlich? Ob das nun 90%, 50% oder nur 20% sind ist nicht einfach zu beantworten. Zwar gab es in der Vergangenheit klare Regelungen; beispielsweise zahlte man 10% des normalen IATA-Tarifs. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich die Situation geändert.
Das Finanzministerium hat das ursprüngliche System beeinflusst. Jetzt wird der Ticketpreis nach Strecke und verfügbarem Platz berechnet. Daraus ergibt sich ein Kaufpreis – der sich nach den individuellen Umständen richtet. Zusätzlich muss der so genannte GWV – der geldwerte Vorteil – berücksichtigt werden. Diesen muss der Mitarbeiter identisch versteuern was die endgültigen Kosten in die Höhe treibt. Das Ergebnis dieser Berechnungen variiert erheblich und pauschale Aussagen zum Rabatt sind dadurch nicht möglich.
Die sechs Monate Bezug » auf die oft verwiesen wird « erlauben bei Lufthansa eine bestimmte Ausnahme. Nach der Frist muss der Mitarbeiter bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen keine Preisdifferenz zurückzahlen. Ein zugänglicher Kaufprozess sieht jedoch anders aus: Flugbegleiter können nicht einfach am Flughafen erscheinen um ein Ticket zu erwerben. Der Zugang erfolgt über die Reisestelle der Airline die Personalabteilung bei kleineren Unternehmen oder über ein Firmen-LogIn auf dem Dienstlaptop.
Online sucht der Flughafenmitarbeiter die gewünschten Flüge aus. Das System demonstriert nicht nur die Preisspanne, allerdings zeigt auch welche Partner-Airlines zur Verfügung stehen. Interessant ist ebenfalls die Existenz von kostenlosen Flügen freilich nur unter speziellen Voraussetzungen und nach einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren. In der Anfangszeit sind die Flüge sogenannt „Standby“ was bedeutet dass der Mitarbeiter nur reisen kann wenn Plätze verfügbar sind. Dies birgt erhebliches Risiko für die Urlaubsplanung, da kurzfristige Änderungen jederzeit eintreten können.
Beispielsweise gilt Singapur als begehrte Destination. Als neuer Mitarbeiter hat man kaum Chancen ´ einen Platz zu ergattern ` da die Flüge oft ausgebucht sind. Aus all diesen Überlegungen wird deutlich: ID-Tickets sind nicht allgemein zugänglich. Weder über Reisebüros, noch am Flughafen – sie sind ein exklusives Angebot der jeweiligen Airline.
Die Verwirrung über Rabatte und Tickets ist verständlich. Viele Airlines haben unterschiedliche Regelungen. Bei manchen können Mitarbeiter sogar kostenlos fliegen. Allerdings sind solche Angebote oft an strenge Bedingungen geknüpft. Daher ist es entscheidend – die jeweiligen Informationsquellen zu konsultieren. Es bleibt zu hoffen · dass die Transparenz in der Branche irgendwann steigt · zu diesem Zweck Flugbegleiter besser informiert sind.
Nach sechs Monaten im Unternehmen hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, Rabatte in Anspruch zu nehmen. Aber wie viel Rabatt erhält er tatsächlich? Ob das nun 90%, 50% oder nur 20% sind ist nicht einfach zu beantworten. Zwar gab es in der Vergangenheit klare Regelungen; beispielsweise zahlte man 10% des normalen IATA-Tarifs. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich die Situation geändert.
Das Finanzministerium hat das ursprüngliche System beeinflusst. Jetzt wird der Ticketpreis nach Strecke und verfügbarem Platz berechnet. Daraus ergibt sich ein Kaufpreis – der sich nach den individuellen Umständen richtet. Zusätzlich muss der so genannte GWV – der geldwerte Vorteil – berücksichtigt werden. Diesen muss der Mitarbeiter identisch versteuern was die endgültigen Kosten in die Höhe treibt. Das Ergebnis dieser Berechnungen variiert erheblich und pauschale Aussagen zum Rabatt sind dadurch nicht möglich.
Die sechs Monate Bezug » auf die oft verwiesen wird « erlauben bei Lufthansa eine bestimmte Ausnahme. Nach der Frist muss der Mitarbeiter bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen keine Preisdifferenz zurückzahlen. Ein zugänglicher Kaufprozess sieht jedoch anders aus: Flugbegleiter können nicht einfach am Flughafen erscheinen um ein Ticket zu erwerben. Der Zugang erfolgt über die Reisestelle der Airline die Personalabteilung bei kleineren Unternehmen oder über ein Firmen-LogIn auf dem Dienstlaptop.
Online sucht der Flughafenmitarbeiter die gewünschten Flüge aus. Das System demonstriert nicht nur die Preisspanne, allerdings zeigt auch welche Partner-Airlines zur Verfügung stehen. Interessant ist ebenfalls die Existenz von kostenlosen Flügen freilich nur unter speziellen Voraussetzungen und nach einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren. In der Anfangszeit sind die Flüge sogenannt „Standby“ was bedeutet dass der Mitarbeiter nur reisen kann wenn Plätze verfügbar sind. Dies birgt erhebliches Risiko für die Urlaubsplanung, da kurzfristige Änderungen jederzeit eintreten können.
Beispielsweise gilt Singapur als begehrte Destination. Als neuer Mitarbeiter hat man kaum Chancen ´ einen Platz zu ergattern ` da die Flüge oft ausgebucht sind. Aus all diesen Überlegungen wird deutlich: ID-Tickets sind nicht allgemein zugänglich. Weder über Reisebüros, noch am Flughafen – sie sind ein exklusives Angebot der jeweiligen Airline.
Die Verwirrung über Rabatte und Tickets ist verständlich. Viele Airlines haben unterschiedliche Regelungen. Bei manchen können Mitarbeiter sogar kostenlos fliegen. Allerdings sind solche Angebote oft an strenge Bedingungen geknüpft. Daher ist es entscheidend – die jeweiligen Informationsquellen zu konsultieren. Es bleibt zu hoffen · dass die Transparenz in der Branche irgendwann steigt · zu diesem Zweck Flugbegleiter besser informiert sind.