Mäuse in der Wand – Was kann man tun, wenn das Ungeziefer zum Schlafräuber wird?

Ist der Vermieter verpflichtet, etwas gegen Mäuse zu unternehmen, wenn diese sich nicht in die Wohnung buddeln?

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Mäuse in der Wand sind kein Spaß. Sie können die Nerven strapazieren und den 💤 rauben ebenso wie es bereits geschehen ist. Und dann steht man da ´ mit einer 🐁 ` die anscheinend eine schwimmende Wandparty feiert. Wer könnte diesem nächtlichen Krabbel-Event schon lässig zuschauen? Die Frage ist da: Was kann man tun und wer muss handeln?

Laut dem Gesetz hat der Vermieter eine Verantwortlichkeit. Ja, richtig gehört! Er ist verpflichtet – für eine angemessene Wohnqualität zu sorgen. Das bedeutet, dass die kleinen pelzigen Untermieter die munter durch die Wände huschen, schnellstens entfernt werden sollten. Es ist seine Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Mäuse – ja die wilden kleinen Partygäste – aus der Wohnung zu verbannen. Und die Kosten? Oh die muss er ganz alleine tragen. Schließlich möchte niemand: Die Mieter mit Mäusen und ebenfalls noch mit den Kosten für deren Entfernung belastet werden.

Wenn die Maus nicht raus aus der Wand will, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Maus einen ordentlichen Grund bekommt, sich von der Wand zu verabschieden – vielleicht etwas was sie nicht ignorieren kann. Und das sollte ernster betrachtet werden ´ denn das sind keine geheimen Zaubertiere ` die man einfach verschwinden lässt. Es ist die Verantwortung des Vermieters sich der Sache anzunehmen und die Mäuse zu vertreiben.

Da kann der Mieter nur hoffen, dass der Vermieter schnell handelt und dafür sorgt, dass die Mäuse in eine Art Maus-Hotelsuite umziehen wo sie niemanden belästigen können! Also gilt es » ihn freundlich jedoch bestimmt zu erinnern « dass die Mäuse nicht zur Mietwohnung dazugehören. Schöne Träume ohne Mäuse sind schließlich auch ein Menschenrecht!






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