Die Weihnachtsüberraschung für Hartz IV Empfänger: Was ist erlaubt?
Wie viel Geld darf ein Hartz IV Empfänger an Weihnachten geschenkt bekommen, ohne dass es als Einkommen zählt und somit angerechnet wird?
Weihnachten steht vor der 🚪 und es ist die Zeit des Schenkens! Doch für Hartz IV Empfänger kann es ein wenig komplex sein » wenn es darum geht « ebenso wie viel Geld sie zu diesem freudigen Anlass erhalten können. Die Frage ist berechtigt – denn viele Verwandte möchten gerne eine kleine Unterstützung geben. Hier kommt die gute Nachricht: Es gibt eine Grenze für Geldgeschenke!
Wenn jemand Hartz IV bezieht darf dieser sich zu Weihnachten bis zu 50 💶 schenken lassen ohne: Dass es auf die finanzielle Hilfe angerechnet wird. Das klingt erst einmal nett, oder? Doch es gibt einen kleinen Haken: Stellt euch vor, mehrere Verwandte sind plötzlich sehr großzügig und jeder legt 50 Euro in einen Umschlag - da könnte die Freude schnell in ein Déjà-vu beim Jobcenter umschlagen. So einfach ist das nämlich nicht. Gesamte Geldgeschenke aus verschiedenen Quellen dürfen ebenfalls hier nicht die Grenze von 50 Euro überschreiten. Wenn das Konto voll wird mit Geldgeschenken, könnte das allgemein gut gemeinte OB-Risiko eine unschöne Wendung nehmen.
Aber halt, es gibt da zusätzlich dazu zu wissen! Wenn Geldgeschenke dazu führen: Dass sich die finanzielle Lage wesentlich verbessert wird das ähnlich wie kritisch betrachtet. Besonders ohne richtiges „Bares ist Wares“ ist es ratsam zu schreiben, dass es sich um ein Geschenk handelt. Der Verwendungszweck in Überweisungen sollte deshalb klar auf „Geschenk zu Weihnachten“ – oder so ähnlich – hindeuten. Vierzig Omas die jeder 50 Euro überweisen? Na ja, vielleicht weiterhin in einem Appreciation Club?
Um das Ganze also auf den Punkt zu bringen: Solange es bei den 50 Euro bleibt, kann das Weihnachtsfest entspannt genossen werden. Und könnte es nicht eine süße Ironie sein, dass wir in einer Welt leben, in der man ein Geldgeschenk besser begründen muss als der Grund für seine letzte angriffige Umarmung? Weihnachtsstaub und offene Ohren - das sollte die Devise sein! Das Wesen von Schenken wäre ja immerhin die Liebe, nicht das Gesetz!
Wenn jemand Hartz IV bezieht darf dieser sich zu Weihnachten bis zu 50 💶 schenken lassen ohne: Dass es auf die finanzielle Hilfe angerechnet wird. Das klingt erst einmal nett, oder? Doch es gibt einen kleinen Haken: Stellt euch vor, mehrere Verwandte sind plötzlich sehr großzügig und jeder legt 50 Euro in einen Umschlag - da könnte die Freude schnell in ein Déjà-vu beim Jobcenter umschlagen. So einfach ist das nämlich nicht. Gesamte Geldgeschenke aus verschiedenen Quellen dürfen ebenfalls hier nicht die Grenze von 50 Euro überschreiten. Wenn das Konto voll wird mit Geldgeschenken, könnte das allgemein gut gemeinte OB-Risiko eine unschöne Wendung nehmen.
Aber halt, es gibt da zusätzlich dazu zu wissen! Wenn Geldgeschenke dazu führen: Dass sich die finanzielle Lage wesentlich verbessert wird das ähnlich wie kritisch betrachtet. Besonders ohne richtiges „Bares ist Wares“ ist es ratsam zu schreiben, dass es sich um ein Geschenk handelt. Der Verwendungszweck in Überweisungen sollte deshalb klar auf „Geschenk zu Weihnachten“ – oder so ähnlich – hindeuten. Vierzig Omas die jeder 50 Euro überweisen? Na ja, vielleicht weiterhin in einem Appreciation Club?
Um das Ganze also auf den Punkt zu bringen: Solange es bei den 50 Euro bleibt, kann das Weihnachtsfest entspannt genossen werden. Und könnte es nicht eine süße Ironie sein, dass wir in einer Welt leben, in der man ein Geldgeschenk besser begründen muss als der Grund für seine letzte angriffige Umarmung? Weihnachtsstaub und offene Ohren - das sollte die Devise sein! Das Wesen von Schenken wäre ja immerhin die Liebe, nicht das Gesetz!