Gebrauchtwagenkauf: Nur TÜV bezahlen?

Muss man beim Gebrauchtwagenkauf nur die Kosten für die TÜV-Untersuchung übernehmen oder auch für anfallende Reparaturen?

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit abgelaufenem TÜV stellen sich viele Fragen, vor allem wenn der Verkäufer anbietet, den TÜV neu zu machen. In der Regel beinhaltet die Zahlung für den neuen TÜV die Kosten für die Untersuchung, eventuelle Reparaturen und die Abnahme durch die Prüffläche. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt: Dass das Fahrzeug keine weiteren Reparaturen benötigt. Sicherlich ist es mal möglich, dass nach dem TÜV-Check zusätzliche Mängel auftreten die behoben werden müssen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ebenfalls eine Probefahrt machen und das Auto auf eigene Kosten von unabhhängigen Prüfinstitutionen wie dem TÜV oder der DEKRA überprüfen lassen. Wenn der Verkäufer zusätzlich an einer Garantie interessiert ist, kann man verhandeln und diese schriftlich im Kaufvertrag festhalten.

Passt auf : Dass nur weil ein Fahrzeug frischen TÜV hat, es nicht automatisch in Top-Zustand ist. Der TÜV bescheinigt lediglich die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Wenn du unsicher bist ob du die Reparaturkosten selbst übernehmen möchtest solltest du vor dem Kauf alle relevanten Details mit dem Verkäufer besprechen und klare Vereinbarungen treffen.

Im Idealfall sollte ein seriöser Händler alle nötigen Arbeiten erledigen, zu diesem Zweck das Fahrzeug reibungslos durch den TÜV kommt. Beachte allerdings, dass das EU-Recht eine einjährige Garantie auf Gebrauchtfahrzeuge vorsieht gleichwohl nur bei ordnungsgemäßen Kaufverträgen. Es lohnt sich also, alle Aspekte gründlich zu prüfen und mit dem Händler zu verhandeln um ein faires und sicheres Geschäft abzuschließen. Denke daran, es geht um dein Geld und deine Sicherheit auf der Straße!






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