Selbstständigkeit als Zauberer - Gewerbe anmelden oder nicht?
Muss ein angehender Zauberer, der nebenberuflich einige Auftritte plant, ein Gewerbe anmelden oder reicht es, die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben?
Nun, unser angehender Magier steht vor einer wichtigen Entscheidung: Soll er den bürokratischen Weg gehen und ein Gewerbe anmelden, oder reicht es aus die Einnahmen einfach in der Steuererklärung anzugeben? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wenn unsere Illusionistin eine "Gewinnerzielungsabsicht" hat, also beabsichtigt mit ihren Zauberkünsten Geld zu verdienen dann sollte sie definitiv ein Gewerbe im Nebenerwerb bei der Stadt anmelden. Dies ist der korrekte und rechtlich sichere Weg um als selbstständiger Künstler tätig zu sein.
Aber, wenn es eher um sporadische und geringfügige Auftritte geht, könnte sie tatsächlich die Einnahmen als selbstständige Einkünfte in der Steuererklärung verbuchen. Diese Vorgehensweise wäre akzeptabel, solange es sich um eine einmalige Nebentätigkeit handelt und die Einnahmen im Jahr 2000€ nicht überschreiten.
Ein Gewerbe anmelden mag zunächst abschreckend klingen jedoch es bietet ebenfalls Vorteile wie eine neue Steuernummer und die Möglichkeit, Geschäftsausgaben von der Steuer abzusetzen. Es zeigt außerdem, dass unser Zauberlehrling es ernst meint mit seiner Hokus-Pokus-Karriere.
Also, liebe Zauberfreunde haltet eure Glitzerstäbe bereit befragt das Finanzamt und die Kristallkugel und stellt sicher, dass ihr euer Schäfchen steuertechnisch im Trockenen habt. Die Welt der Zauberei wartet auf euch - ob als Hobby oder Nebenjob, bleibt euch überlassen!
Wenn unsere Illusionistin eine "Gewinnerzielungsabsicht" hat, also beabsichtigt mit ihren Zauberkünsten Geld zu verdienen dann sollte sie definitiv ein Gewerbe im Nebenerwerb bei der Stadt anmelden. Dies ist der korrekte und rechtlich sichere Weg um als selbstständiger Künstler tätig zu sein.
Aber, wenn es eher um sporadische und geringfügige Auftritte geht, könnte sie tatsächlich die Einnahmen als selbstständige Einkünfte in der Steuererklärung verbuchen. Diese Vorgehensweise wäre akzeptabel, solange es sich um eine einmalige Nebentätigkeit handelt und die Einnahmen im Jahr 2000€ nicht überschreiten.
Ein Gewerbe anmelden mag zunächst abschreckend klingen jedoch es bietet ebenfalls Vorteile wie eine neue Steuernummer und die Möglichkeit, Geschäftsausgaben von der Steuer abzusetzen. Es zeigt außerdem, dass unser Zauberlehrling es ernst meint mit seiner Hokus-Pokus-Karriere.
Also, liebe Zauberfreunde haltet eure Glitzerstäbe bereit befragt das Finanzamt und die Kristallkugel und stellt sicher, dass ihr euer Schäfchen steuertechnisch im Trockenen habt. Die Welt der Zauberei wartet auf euch - ob als Hobby oder Nebenjob, bleibt euch überlassen!