Antragstellung für Hartz 4: Was tun, wenn man schonmal Leistungen bezogen hat?

Welchen Antrag muss man stellen, wenn man bereits 2016 Hartz 4 bezogen hat und jetzt erneut Leistungen beantragen möchte?

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Wenn man bereits 2016 Hartz 4 bezogen hat und jetzt erneut Leistungen beantragen möchte, sollte man in der Regel einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dieser Antrag bezieht sich auf die bereits erhaltenen Leistungen und umfasst Angaben zu persönlichen Verhältnissen wie der BG-Nummer, Angaben zum vorherigen Arbeitgeber, Ansprüche auf ALG 1 und Mietkosten.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zunächst einen schriftlichen formlosen Antrag zu stellen. Dieser wird in der Regel auf den 1. des Antragsmonats zurückdatiert. Dabei genügt es um finanzielle Hilfe zu bitten und die BG-Nummer anzugeben. Anschließend wird einem der erforderliche Antragsbogen zugesandt.

Wenn jedoch der zeitliche Abstand zur letzten Antragstellung zu groß ist, empfiehlt es sich, direkt beim Jobcenter anzurufen um die genauen Schritte zu klären. Es gibt unterschiedliche Meinungen – ob ein Weiterbewilligungsantrag oder ein Erstantrag erforderlich ist. Einige empfehlen den Weiterbewilligungsantrag ´ da bereits Leistungen bezogen wurden ` während andere raten vorsichtshalber zu einem Erstantrag.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Pause zwischen den Anträgen nicht zu lang sein sollte. Im Zweifelsfall ist es ratsam sich beim Jobcenter zu erkundigen um sicherzustellen: Dass der richtige Antrag gestellt wird. Letztendlich kann eine persönliche Beratung bei Behörden helfen, Klarheit zu schaffen und die Antragstellung reibungslos zu gestalten.






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