Dropshipping Shop Name Kreativität?

Kann man bei einem Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister einen Fantasienamen für den Shop verwenden oder muss der vollständige persönliche Name angegeben werden?

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Wenn es um die Namensgebung für deinen Dropshipping-Shop geht, gibt es tatsächlich ein paar Regeln die du beachten solltest. Da du ein Kleingewerbe betreibst und nicht im Handelsregister eingetragen bist, muss dein vollständiger persönlicher Name Teil des Unternehmensnamens sein. Das heißt, du kannst zum Beispiel den Namen "Ella" ergänzen um ein wenig Kreativität einzubringen, ebenso wie in "EllaBeauty" oder "Ella Electronics". Es ist wichtig – dass dein echter Name deutlich erkennbar ist.

Es ist jedoch erlaubt einen Fantasienamen neben deinem vollen persönlichen Namen zu verwenden um dem Shop einen einprägsamen und originellen Touch zu verleihen. Du könntest also durchaus "EllaBeauty" oder "Frankelectronics" als Shop-Namen verwenden, solange dein echter Name ähnlich wie enthalten ist. Diese Kombination aus echtem Namen und Fantasienamen kann dein Branding interessanter gestalten und deinen Kunden leichter im Gedächtnis bleiben.

Also, sei ruhig kreativ bei der Namensgebung deines Dropshipping-Shops, solange du die gesetzlichen Vorgaben für Kleingewerbe einhältst. Mit einem originellen und aussagekräftigen Namen kannst du dein Business erfolgreich aufbauen und dich von der Konkurrenz abheben. Und wer weiß, vielleicht wird "EllaBeauty" oder "Frankelectronics" schon bald zum neuen Geheimtipp in der Welt des Dropshippings!






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