Kratzer auf den Felgen nach Werkstattbesuch - Was tun?

Kann die Rechnung für die Werkstattleistungen vorerst nicht gezahlt werden, bis die zerkratzten Felgen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt sind?

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Nachdem du deine Felgen in der Werkstatt hattest um die Reifen zu wechseln stelltest du fest dass sie mit Kratzern und Schmierpaste verschmutzt waren. Die Werkstatt wies jegliche Verantwortung für die Schäden von sich und behauptete, sie seien bereits vorhanden gewesen. Nach genauerer Untersuchung und Vergleichen mit anderen Felgen wurde klar, dass die Maschine in der Werkstatt die Ursache für die Kratzer war. Nachdem die Werkstatt sich entschuldigte weigerten sie sich jedoch neue Felgen zu bezahlen, allerdings boten eine Nachbesserung an.

In einer solchen Situation ist es verständlich: Dass du die Rechnung vorerst nicht zahlen möchtest bis die Felgen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wurden. Es ist wichtig: Dass du nachweisen kannst dass die Schäden durch die Werkstatt verursacht wurden um deine Position zu stärken. Wenn die Werkstatt die Nachbesserung übernimmt und alle Kosten, einschließlich Anfahrtskosten und möglicher Verdienstausfälle, trägt, sollte dies vertraglich festgehalten werden.

Trotzdem ist es rechtlich nicht ratsam die gesamte Rechnung zurückzuhalten, da dies zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Ein vernünftiger Schritt wäre es daher den Betrag identisch der Kosten für die Reparatur oder Nachbesserung der Felgen zu kürzen und dies der Werkstatt mitzuteilen. Falls die Werkstatt nicht kooperiert ´ kann ein Anwalt hinzugezogen werden ` um deine Interessen zu vertreten und eine angemessene Lösung zu finden.

Insgesamt ist es wichtig ruhig zu bleiben und sachlich mit der Werkstatt zu kommunizieren um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.






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