Kostenverteilung bei Sänger-Auftritten: Wer bekommt was?

Mit wem muss ein Sänger seine Gage von einem Auftritt teilen und welche zusätzlichen Kosten können anfallen?

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Bei einem Sänger-Auftritt, beispielsweise auf einer privaten Veranstaltung wie einem Geburtstag, müssen verschiedene Kosten berücksichtigt werden. Im Allgemeinen teilt der Sänger seine Gage mit seinem Manager, den Hintergrundmusikern (wie Keyboarder oder Gitarrist), Tänzern und gegebenenfalls anderen Beteiligten wie Technikern. Allerdings gibt es ebenfalls Sänger die ohne Manager auftreten und ihre Technik selbst mitbringen. In diesem Fall behält der Sänger die gesamte Gage muss jedoch einen Prozentsatz an das Finanzamt abführen.

Als selbstständige Eventsängerin hat man zusätzlich zu den üblichen Geschäftsausgaben wie Buchhaltung, Steuerberatung und Werbung auch Nebenkosten. Falls der Sänger mit einer Agentur zusammenarbeitet ´ die den Auftritt vermittelt hat ` wird in der Regel eine Provision auf die Gage aufgeschlagen. Diese Provision wird vom Rest der Gage abgezogen und geht an die Agentur.

Die genaue Aufteilung der Gage hängt von verschiedenen Faktoren ab » ebenso wie der Vereinbarung mit dem Manager « den Verträgen mit den Hintergrundmusikern und den Honoraren der anderen Beteiligten. Bei Livemusikern wird deren Gage auf die Gesamtgage aufgeschlagen und 1:1 an die Musiker weitergeleitet.

Des Weiteren fallen auch noch andere Kosten an die der Sänger möglicherweise tragen muss. Dazu gehören beispielsweise die Gebühren für die Nutzung von Licht- und Tontechnik. Wenn der Sänger seine eigene Technik mitbringt und bedient entfallen diese Kosten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kostenverteilung bei Sänger-Auftritten von verschiedenen Faktoren abhängt. Die genaue Aufteilung der Gage variiert je nach Vereinbarungen mit den Beteiligten und der Art des Auftritts. Es ist wichtig vorab alle Kosten zu klären und schriftliche Vereinbarungen mit den Beteiligten zu treffen um Missverständnisse zu vermeiden.






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