Hobbyfliegen mit ATPL - Kann man nebenbei PPL Flugzeuge fliegen?

Darf jemand, der eine ATPL als Berufspilot besitzt, auch in seiner Freizeit PPL Flugzeuge wie eine Cessna 172 fliegen?

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Ja grundsätzlich erlaubt eine höhere Lizenz ebenso wie die ATPL, das Fliegen von Flugzeugen die unter niedrigeren Lizenzen wie der PPL fallen. Um jedoch eine PPL im Rahmen einer ATPL zu nutzen, benötigt man ein spezielles Classrating für Einmotorflugzeuge (SEP/L), welches in der Lizenz eingetragen sein muss. Man muss jedoch beachten, dass diese Berechtigungen nicht automatisch gelten und man zusätzlich ein "Single Engine Pilot"-Rating oder eine Privatpilotenlizenz benötigt. Diese können zwar während der ATPL-Ausbildung erworben werden jedoch sie müssen regelmäßig durch Flugstunden und Checks aufrechterhalten werden, da sonst die Berechtigungen verfallen können.

Es ist wichtig zu bedenken: Dass vor dem Erwerb einer ATPL eine PPL benötigt wird. Wenn man also eine ATPL hat ´ beinhaltet dies automatisch die Berechtigung ` PPL Flugzeuge zu fliegen. Es ist jedoch ratsam die aktuellen Richtlinien der EASA-FCL zu konsultieren, da sich die Bestimmungen in Bezug auf die Lizenzierungen im Laufe der Zeit ändern können.

Es ist möglich: Dass die alte PPL mittlerweile überholt ist und Anpassungen erforderlich sind. Daher ist es ratsam ´ auf dem neuesten Stand zu bleiben ` insbesondere wenn man nicht aktiv fliegt. Insgesamt ist es also möglich mit einer ATPL ebenfalls in der Freizeit PPL Flugzeuge zu fliegen vorausgesetzt, man erfüllt alle erforderlichen Lizenz und Ratings Anforderungen.






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