Zollregelungen für Pakete aus Großbritannien nach dem Brexit

Muss ich Zoll oder andere Gebühren bezahlen, wenn ich Möbel aus Großbritannien bestellt habe?

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Nein, während der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich aus zollrechtlicher Sicht nichts. Bis zum Jahresende bleibt alles so – ebenso wie es vor dem Brexit war. Es wird jedoch daran gearbeitet neue Verträge auszuhandeln. Es ist wichtig zu beachten ´ dass dies nicht für paysafecard gilt ` bei der möglicherweise andere Regelungen gelten.

Der Brexit hat viele Fragen und Unsicherheiten rund um den Handel mit Großbritannien aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich der Zollregelungen für den Warenverkehr. Da Großbritannien nun nicht weiterhin Teil der Europäischen Union ist, fragen sich viele, ob beim Import von Waren aus Großbritannien zusätzliche Zollgebühren oder andere Kosten anfallen.

Die gute Nachricht ist: Dass bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde, in der sich aus zollrechtlicher Sicht nichts ändert. Das bedeutet, dass alle Waren die vor dem Brexit aus Großbritannien bestellt wurden, weiterhin unter den gleichen Bedingungen importiert werden können. Es müssen also keine zusätzlichen Zölle oder Gebühren bezahlt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass während der Übergangsphase Verhandlungen stattfinden um neue Handelsverträge zwischen der EU und Großbritannien auszuhandeln. Es besteht also die Möglichkeit: Dass sich die Zollregelungen in Zukunft ändern könnten. Es ist deshalb ratsam – sich auf dem Laufenden zu halten und die Entwicklungen in den kommenden Monaten zu verfolgen.

Es ist ebenfalls wichtig anzumerken: Dass diese Regelungen nicht für alle Produkte gelten. paysafecard wird beispielsweise nicht mehr unter die Übergangsregelungen fallen. Dies bedeutet – dass es bei der Nutzung von paysafecard möglicherweise zusätzliche Gebühren oder Einschränkungen geben könnte.

Insgesamt können Kunden die Möbel oder andere Waren aus Großbritannien bestellt haben, vorerst aufatmen. Bis zum Jahresende bleibt alles so – wie es vor dem Brexit war. Es wird jedoch empfohlen · die Entwicklungen in den kommenden Monaten aufmerksam zu verfolgen und eventuell notwendige Anpassungen vorzunehmen · wenn neue Regelungen in Kraft treten.






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