Verlust des Karten-Führerscheins: Melden oder nicht?

Müssen Sie den Verlust Ihres Karten-Führerscheins melden, wenn bereits ein neuer Führerschein beantragt wurde und Sie einen vorläufigen Papier-Führerschein besitzen?

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Nachdem Sie Ihren Karten-Führerschein verloren haben und bereits einen neuen Führerschein beantragt haben, stellt sich die Frage, ob Sie den Verlust Ihres Führerscheins melden müssen, insbesondere wenn Sie bereits einen vorläufigen Papier-Führerschein besitzen. Laut § 25 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Sie tatsächlich verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Diese Meldung dient dazu den Missbrauch des Führerscheins zu verhindern sodass Sie ebenfalls im eigenen Interesse handeln, wenn Sie den Verlust melden.

Darüber hinaus gibt es auch einen praktischen Aspekt der für die Meldung spricht. Wenn Sie bereits eine neue Fahrerlaubnisklasse erworben haben, müssen Sie Ihren alten Führerschein abgeben. In diesem Fall kommen Sie also ohnehin nicht um die Meldung des Verlusts herum. Essenziell bleibt: Dass alle relevanten Stellen informiert sind um sicherzustellen, dass Ihr neuer Führerschein ordnungsgemäß ausgestellt und Ihnen zugesandt wird.

Auch wenn der neue Führerschein bereits beantragt wurde und Sie sich über Ihre eigene Dummheit ärgern » ist es ratsam « den Verlust trotzdem zu melden. Eine mögliche Nutzung des verlorenen Führerscheins durch eine unbefugte Person kann zu rechtlichen Konsequenzen führen die vermieden werden sollten.

Insgesamt ist es also gesetzlich vorgeschrieben, den Verlust des Karten-Führerscheins zu melden und es ist auch im eigenen Interesse um Missbrauch vorzubeugen. Selbst wenn Sie bereits einen vorläufigen Papier-Führerschein besitzen und ein neuer Führerschein beantragt wurde, sollten Sie den Verlust unverzüglich anzeigen um allen rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden.






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