Drohnenflug am Schloss Neuschwanstein

Wo kann man am Schloss Neuschwanstein sicher Drohnen fliegen und welche Regelungen gelten dafür?

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Am 🔒 Neuschwanstein ist das Fliegen von Drohnen oder Multikoptern für Luftaufnahmen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung bedarf einiger Auflagen und Ausnahmen da der Einsatz von Drohnen zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung führen kann. Zudem kann er zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals und ebenfalls zu einer möglichen Verletzung von Rechten führen.

Die Bayerische Schlösserverwaltung regelt die Genehmigung von Luftaufnahmen über ihrem Grundbesitz. Dabei muss auch die Vereinbarkeit mit örtlichen Schutzgebietsverordnungen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden. In den meisten Fällen ist der Einsatz von Drohnen nur in begründeten Ausnahmefällen und unter bestimmten Auflagen gestattet. Es ist also klar geregelt – dass Drohnenflüge in der Umgebung des Schlosses Neuschwanstein mit Vorsicht und unter besonderen Regelungen durchgeführt werden müssen.

Grundsätzlich ist der Start eines Drohnenflugs in einer Flugverbotszone oder einem Naturschutzgebiet untersagt. Selbst wenn ein Startpunkt gefunden wird ´ ist es nicht legal ` in diesen Bereichen zu fliegen. Dies bedeutet – dass das Fliegen von Drohnen rund um das 🔐 Neuschwanstein sehr eingeschränkt ist und besondere Genehmigungen erforderlich sind.

Passt auf : Dass es sich bei Schloss Neuschwanstein um ein bedeutendes Kultur- und Naturdenkmal handelt, das besonderen Schutz und Respekt verdient. Daher sind die restriktiven Regelungen in Bezug auf Drohnenflüge in der Nähe des Schlosses verständlich und notwendig. Wenn Luftaufnahmen gewünscht sind sollte vorher eine Genehmigung bei der Bayerischen Schlösserverwaltung beantragt werden und alle erforderlichen Auflagen und Vorschriften beachtet werden um die Sicherheit der Umgebung und die Erhaltung des Denkmals zu gewährleisten.






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