Geschäftsbezeichnung beim Kleingewerbe anmelden
Muss mein Vor- und Nachname in der Geschäftsbezeichnung meines Kleingewerbes stehen? Darf ich meinen Online-Shop anders benennen?
Ja, wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest um selbstgemachte Artikel online zu verkaufen musst du dies in der Regel aus Gewinnabsicht tun da du Einkünfte erzielen möchtest. Bei der Geschäftsbezeichnung für dein Kleingewerbe ist es üblich, dass dein Vor- und Nachname enthalten ist. Zum Beispiel könnte deine Geschäftsbezeichnung "Erika Mustermanns Dekoartikel" lauten. Allerdings gibt es bezüglich der Bezeichnung deines Online-Shops oder Verkaufsplattformen wie Etsy durchaus Freiheiten.
In der Tat ist es so, dass du deinen Online-Shop oder Plattform nach eigenem Ermessen benennen kannst. Du könntest zum Beispiel nur Initialen verwenden oder einen völlig anderen Namen wählen. Die Bezeichnung deines Shops ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anders verhält es sich jedoch mit dem Impressum und den AGB deines Online-Shops. Hier muss dein vollständiger Name angegeben werden da es sich um rechtlich relevante Informationen handelt. Auch auf Rechnungen – in anderen Rechtstexten und in deiner Geschäftspost muss dein voller Name erscheinen. Dies dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Es ist wichtig zu verstehen » dass das Kleingewerbe gewerberechtlich betrachtet « eigentlich nicht als solches existiert. Gewerbe ist Gewerbe, unabhängig von seiner Größe. Die Bezeichnung "Kleingewerbe" wird umgangssprachlich verwendet um kleine Unternehmen zu kennzeichnen die unter bestimmte Umsatz- und Gewinn-Grenzen fallen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es handelt sich also rechtlich betrachtet um ein normales Gewerbe freilich mit bestimmten Steuererleichterungen und -regelungen.
Zusammenfassend kannst du also deinen Online-Shop oder deine Verkaufsplattform frei benennen, solange in rechtlich relevanten Dokumenten und Kommunikationen dein voller Name enthalten ist. Die Wahl der Geschäftsbezeichnung hängt also von deinen Präferenzen und Marketingüberlegungen ab, solange die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
In der Tat ist es so, dass du deinen Online-Shop oder Plattform nach eigenem Ermessen benennen kannst. Du könntest zum Beispiel nur Initialen verwenden oder einen völlig anderen Namen wählen. Die Bezeichnung deines Shops ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anders verhält es sich jedoch mit dem Impressum und den AGB deines Online-Shops. Hier muss dein vollständiger Name angegeben werden da es sich um rechtlich relevante Informationen handelt. Auch auf Rechnungen – in anderen Rechtstexten und in deiner Geschäftspost muss dein voller Name erscheinen. Dies dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Es ist wichtig zu verstehen » dass das Kleingewerbe gewerberechtlich betrachtet « eigentlich nicht als solches existiert. Gewerbe ist Gewerbe, unabhängig von seiner Größe. Die Bezeichnung "Kleingewerbe" wird umgangssprachlich verwendet um kleine Unternehmen zu kennzeichnen die unter bestimmte Umsatz- und Gewinn-Grenzen fallen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es handelt sich also rechtlich betrachtet um ein normales Gewerbe freilich mit bestimmten Steuererleichterungen und -regelungen.
Zusammenfassend kannst du also deinen Online-Shop oder deine Verkaufsplattform frei benennen, solange in rechtlich relevanten Dokumenten und Kommunikationen dein voller Name enthalten ist. Die Wahl der Geschäftsbezeichnung hängt also von deinen Präferenzen und Marketingüberlegungen ab, solange die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.