Abgebrochene Führerscheinausbildung: Kann der Fahrlehrer das einfach so?
Kann ein Fahrlehrer die Führerscheinausbildung einfach beenden, wenn er der Meinung ist, dass der Fahrschüler nicht gut genug fährt? Gibt es rechtliche Schritte, die dagegen unternommen werden können?
Grundsätzlich besteht zwischen Fahrschüler und Fahrschule ein Ausbildungsvertrag. Dieser regelt die Bedingungen für die Führerscheinausbildung. Darin sollte ebenfalls festgehalten sein unter welchen Umständen der Vertrag beendet werden kann. Sicherlich ist es mal möglich, dass in diesem Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule festgelegt ist, dass die Ausbildung bei unzureichender Fahrleistung des Schülers beendet werden kann.
Allerdings ist es nach nur fünf Fahrstunden ungewöhnlich und wohl nicht gerechtfertigt die Führerscheinausbildung abzubrechen. Die genannten Gründe wie Unsicherheit beim Bremsen · zu langsame Fahrweise und die Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht unbedingt solch gravierende Probleme · die welche Abbruch der Ausbildung rechtfertigen würden.
Deshalb ist es wichtig den Ausbildungsvertrag und die AGB der Fahrschule ebendies zu prüfen. Dort sollte klar festgehalten sein – welche Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung gelten. Wenn die genannten Gründe nicht darin auftauchen und keine vorsätzlichen Verstöße gegen Anweisungen oder ähnliches vorliegen, dann könnte das Vorgehen des Fahrlehrers möglicherweise unrechtmäßig sein.
Es besteht die Möglichkeit sich mit der Fahrschule in Verbindung zu setzen und nach einer Klärung zu fragen. Es könnte sein: Der Fahrlehrer falsche Schlüsse gezogen hat und es Missverständnisse gab. Wenn die Fahrschule oder der Fahrlehrer sich jedoch nicht kooperativ zeigen ´ könnte es ratsam sein ` rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Situation bewerten und rechtliche Schritte einleiten, falls die Beendigung der Ausbildung tatsächlich nicht rechtens war.
Es ist auch wichtig zu bedenken ob man bei einer Fahrschule bleiben möchte bei der man klar als unerwünscht gilt. In diesem Fall wäre es möglicherweise besser ´ sich eine andere Fahrschule zu suchen ` bei der man sich wohl und gut aufgehoben fühlt.
Insgesamt ist es also wichtig, den Ausbildungsvertrag genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen um zu klären, ob die Beendigung der Führerscheinausbildung durch den Fahrlehrer rechtens war und welche weiteren Schritte unternommen werden können.
Allerdings ist es nach nur fünf Fahrstunden ungewöhnlich und wohl nicht gerechtfertigt die Führerscheinausbildung abzubrechen. Die genannten Gründe wie Unsicherheit beim Bremsen · zu langsame Fahrweise und die Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht unbedingt solch gravierende Probleme · die welche Abbruch der Ausbildung rechtfertigen würden.
Deshalb ist es wichtig den Ausbildungsvertrag und die AGB der Fahrschule ebendies zu prüfen. Dort sollte klar festgehalten sein – welche Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung gelten. Wenn die genannten Gründe nicht darin auftauchen und keine vorsätzlichen Verstöße gegen Anweisungen oder ähnliches vorliegen, dann könnte das Vorgehen des Fahrlehrers möglicherweise unrechtmäßig sein.
Es besteht die Möglichkeit sich mit der Fahrschule in Verbindung zu setzen und nach einer Klärung zu fragen. Es könnte sein: Der Fahrlehrer falsche Schlüsse gezogen hat und es Missverständnisse gab. Wenn die Fahrschule oder der Fahrlehrer sich jedoch nicht kooperativ zeigen ´ könnte es ratsam sein ` rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Situation bewerten und rechtliche Schritte einleiten, falls die Beendigung der Ausbildung tatsächlich nicht rechtens war.
Es ist auch wichtig zu bedenken ob man bei einer Fahrschule bleiben möchte bei der man klar als unerwünscht gilt. In diesem Fall wäre es möglicherweise besser ´ sich eine andere Fahrschule zu suchen ` bei der man sich wohl und gut aufgehoben fühlt.
Insgesamt ist es also wichtig, den Ausbildungsvertrag genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen um zu klären, ob die Beendigung der Führerscheinausbildung durch den Fahrlehrer rechtens war und welche weiteren Schritte unternommen werden können.