Einhaltung der Reifengröße im Fahrzeugschein

Muss die auf dem Fahrzeugschein angegebene Reifengröße wirklich eingehalten werden oder gibt es Spielraum bzw. Einschränkungen, vor allem im Hinblick auf den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen?

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Die Frage nach der Einhaltung der Reifengröße im Fahrzeugschein ist eine wichtige und häufig auftretende Frage, insbesondere wenn es um den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen geht. In dem vorliegenden Fall eines Seat-Ibizas der derzeit Sommerreifen in der Größe 195/55/R15 montiert hat jedoch im Fahrzeugschein die Größe 165/70/R14 eingetragen ist, ergeben sich einige Unsicherheiten. Zunächst ist zu klären, ob die im Fahrzeugschein angegebene Reifengröße tatsächlich eingehalten werden muss und welche Konsequenzen es haben könnte, falls von dieser Vorgabe abgewichen wird.

Die Einhaltung der im Fahrzeugschein angegebenen Reifengröße ist grundsätzlich verpflichtend. Die dort angegebene Größe stellt die vom Hersteller empfohlene und zugelassene Bereifung für das Fahrzeug dar. Bei einer Abweichung von dieser Vorgabe können verschiedene Probleme auftreten. Eine nicht eingetragene Reifengröße kann bei einem Unfall zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Deshalb ist es wichtig die im Fahrzeugschein angegebene Reifengröße einzuhalten um im Fall eines Schadens keine Probleme zu bekommen.

Im vorliegenden Fall stellt sich außerdem die Frage welche Reifengröße für den Wechsel auf Winterreifen zu wählen ist. Hierbei ist zu beachten, dass die vorgeschriebene Reifengröße im Fahrzeugschein ebenfalls für die Winterreifen gilt. Eine andere Größe darf nur in Absprache mit dem TÜV eingebaut werden. Es ist empfehlenswert, sich bei einer Vertragswerkstatt oder einem Reifenhändler über die zur Verwendung das Fahrzeug zugelassenen Rad/Reifenkombinationen zu informieren um sicherzustellen, dass die gewählte Reifengröße den Vorgaben entspricht.

Des Weiteren ist es wichtig zu erwähnen, dass die Felgengröße einen Einfluss auf die zulässige Reifengröße hat. Manche Reifen dürfen beispielsweise nur auf bestimmten Felgen gefahren werden was bei der Auswahl der Winterreifen berücksichtigt werden muss. Bei Breitreifen ist zu beachten – dass diese im Winter unter Umständen etwas schlechtere Fahreigenschaften aufweisen können.

Zusammenfassend ist die Einhaltung der auf dem Fahrzeugschein angegebenen Reifengröße verpflichtend um Probleme bei Unfällen zu vermeiden und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Beim Kauf von Winterreifen ist darauf zu achten, dass die gewählte Reifengröße den Vorgaben des Fahrzeugscheins entspricht und gegebenenfalls eine Eintragung oder Freigabe durch den TÜV erfolgt.






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