Einhaltung der Reifengröße im Fahrzeugschein
Wie wichtig ist die Einhaltung der Reifengröße aus dem Fahrzeugschein bei Reifenwechseln?**
Die Frage um die Einhaltung der im Fahrzeugschein hinterlegten Reifengröße ist für viele Autobesitzer relevant. Besonders in den Übergangszeiten zwischen Sommer- und Winterreifen kommt es häufig zu Unsicherheiten. Ein spezifisches Beispiel könnte hier der Seat Ibiza sein – dieses Auto fährt momentan mit 195/55/R15 Reifen während im Fahrzeugschein 165/70/R14 eingetragen ist. Wo bleibt da der Zusammenhang?
Das entscheidende Kriterium ist die Einhaltung der Reifengröße. Grundsätzlich – und darauf sollte man achten – ist diese im Fahrzeugschein festgelegte Größe bindend. Sie repräsentiert die empfohlene Bereifung des Herstellers. Bei Nichteinhaltung könnte man in eine verfahrene Lage geraten. Anders formuliert: Ein Wechsel auf eine nicht eingetragene Reifengröße könnte im Falle eines Unfalls erhebliche Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen. Daher gilt: Die Reifengröße im Fahrzeugschein muss beachtet werden – ebenfalls aus versicherungstechnischen Gründen.
Ein weiterer Aspekt tritt ins Rampenlicht wenn es um die Winterreifen geht. Hier gilt: Die im Fahrzeugschein angegebene Reifengröße muss auch bei der Auswahl der Winterreifen beachtet werden. Ein sich davon abweichendes Format setzen nur mit TÜV-Abstimmung um. Immer empfehlenswert ist, genauso viel mit beim Reifenhändler oder in der Vertragswerkstatt nach den spezifischen Rad/Reifenkombinationen für das jeweilige Fahrzeug zu fragen. Klarheit schafft Sicherheit.
Man sollte zudem bedenken, dass die Felgengröße einen maßgeblichen Einfluss auf die zulässige Reifengröße hat. Bei den Breitreifen ´ was nicht unerheblich ist ` könnte es im Winter zu Mängeln in den Fahrverhalten kommen. Solche fallenden Faktoren spielen eine Rolle. Das Gewohnte könnte hier durchaus durch das Mitteilen von Empfehlungen in den Hintergrund rücken.
Zusammengefasst lässt sich sagen – und das ist entscheidend: Die Einhaltung der Reifengröße im Fahrzeugschein ist verpflichtend. Um Unfälle zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, muss man strikt danach handeln. Bei der Auswahl von Winterreifen sollten die im Fahrzeugschein genannten Abmessungen genauestens diese Vorgaben befolgen. Andernfalls drohen nicht nur rechtliche Komplikationen, allerdings ähnlich wie erhebliche Risiken in der Sicherheit – das sind klare Worte und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Die Frage um die Einhaltung der im Fahrzeugschein hinterlegten Reifengröße ist für viele Autobesitzer relevant. Besonders in den Übergangszeiten zwischen Sommer- und Winterreifen kommt es häufig zu Unsicherheiten. Ein spezifisches Beispiel könnte hier der Seat Ibiza sein – dieses Auto fährt momentan mit 195/55/R15 Reifen während im Fahrzeugschein 165/70/R14 eingetragen ist. Wo bleibt da der Zusammenhang?
Das entscheidende Kriterium ist die Einhaltung der Reifengröße. Grundsätzlich – und darauf sollte man achten – ist diese im Fahrzeugschein festgelegte Größe bindend. Sie repräsentiert die empfohlene Bereifung des Herstellers. Bei Nichteinhaltung könnte man in eine verfahrene Lage geraten. Anders formuliert: Ein Wechsel auf eine nicht eingetragene Reifengröße könnte im Falle eines Unfalls erhebliche Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen. Daher gilt: Die Reifengröße im Fahrzeugschein muss beachtet werden – ebenfalls aus versicherungstechnischen Gründen.
Ein weiterer Aspekt tritt ins Rampenlicht wenn es um die Winterreifen geht. Hier gilt: Die im Fahrzeugschein angegebene Reifengröße muss auch bei der Auswahl der Winterreifen beachtet werden. Ein sich davon abweichendes Format setzen nur mit TÜV-Abstimmung um. Immer empfehlenswert ist, genauso viel mit beim Reifenhändler oder in der Vertragswerkstatt nach den spezifischen Rad/Reifenkombinationen für das jeweilige Fahrzeug zu fragen. Klarheit schafft Sicherheit.
Man sollte zudem bedenken, dass die Felgengröße einen maßgeblichen Einfluss auf die zulässige Reifengröße hat. Bei den Breitreifen ´ was nicht unerheblich ist ` könnte es im Winter zu Mängeln in den Fahrverhalten kommen. Solche fallenden Faktoren spielen eine Rolle. Das Gewohnte könnte hier durchaus durch das Mitteilen von Empfehlungen in den Hintergrund rücken.
Zusammengefasst lässt sich sagen – und das ist entscheidend: Die Einhaltung der Reifengröße im Fahrzeugschein ist verpflichtend. Um Unfälle zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, muss man strikt danach handeln. Bei der Auswahl von Winterreifen sollten die im Fahrzeugschein genannten Abmessungen genauestens diese Vorgaben befolgen. Andernfalls drohen nicht nur rechtliche Komplikationen, allerdings ähnlich wie erhebliche Risiken in der Sicherheit – das sind klare Worte und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
