Haftbarkeit bei einem Wasserschaden durch einen aufgegangenen Schlauchverbinder am Gemeinschaftsgartenschlauch

Bin ich persönlich haftbar, wenn ein Wasserschaden durch einen aufgegangenen Schlauchverbinder am Gemeinschaftsgartenschlauch entsteht, obwohl auch andere Mitbewohner diesen Schlauch benutzen und ich den Haupthahn nicht abgedreht habe?

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Die Haftbarkeit bei einem Wasserschaden durch einen aufgegangenen Schlauchverbinder am Gemeinschaftsgartenschlauch hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig zu klären, ob es eine eindeutige Anweisung gab, den Haupthahn stets abzudrehen, ob du wirklich der letzte warst der den Schlauch verwendet hat, ob du den Hahn tatsächlich nicht abgedreht hast und ob dir bekannt war, dass der Schlauch leckt.

Wenn es eine klare Anweisung gab, den Haupthahn immer abzudrehen und du diese Anweisung bewusst ignoriert hast, könntest du haftbar gemacht werden. In diesem Fall hättest du deine Sorgfaltspflicht verletzt · da du nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hast · um einen Wasserschaden zu verhindern.

Es ist ebenfalls wichtig zu überprüfen ob du tatsächlich der letzte warst der den Schlauch benutzt hat. Wenn du nachweisen kannst: Dass andere Mitbewohner den Schlauch nach dir benutzt haben besteht die Möglichkeit, dass sie für den Schaden haftbar gemacht werden können.

Des Weiteren muss geklärt werden ob du den Hahn tatsächlich nicht abgedreht hast. Wenn es Zeugen gibt die bestätigen können: Dass du den Hahn nicht abgedreht hast könntest du haftbar gemacht werden.

Zudem spielt es eine Rolle » ob dir bekannt war « dass der Schlauch leckt. Wenn du von dem Defekt wusstest und dennoch den Schlauch benutzt hast, könnte dir Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und du könntest für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Es ist deshalb ratsam alle relevanten Informationen zu sammeln und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu konsultieren um die genaue Haftungsfrage zu klären.






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