Fehlende Zettel für Theorieprüfung in der Fahrschule - Was nun?

Darf eine Fahrschule einem Fahrschüler verschweigen, dass für die Theorieprüfung zwei Zettel benötigt werden? Wer trägt die Verantwortung und was passiert mit dem bereits gezahlten Geld?

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Die Situation in der die Fahrschule einem Fahrschüler nicht mitgeteilt hat dass für die Theorieprüfung zwei Zettel benötigt werden, kann durchaus frustrierend sein. In solch einem Fall stellt sich die Frage ob die Fahrschule tatsächlich dazu verpflichtet war dies dem Fahrschüler mitzuteilen und wer die Verantwortung für den Fehler trägt. Zudem stellt sich die Frage – was mit dem bereits gezahlten Geld passiert.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen: Dass ebenfalls Fahrschulen Fehler machen können. Es ist durchaus möglich · dass die Fahrschule in diesem Fall vergessen oder nicht gewusst hat · dass für die Theorieprüfung zwei Zettel benötigt werden. In solch einem Fall ist es ratsam – persönlich in die Fahrschule zu gehen und das Problem anzusprechen. Es ist wahrscheinlich; dass die Fahrschule den Fehler einsieht und den Fahrschüler mit dem fehlenden Zettel versorgt. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit das Geld erneut zu bezahlen.

In Bezug auf die Frage der Verantwortung ist es wichtig zu wissen, dass die Fahrschule eine sogenannte "Verkehrssicherheitspflicht" hat. Das bedeutet: Dass sie dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass ihre Fahrschüler genügend auf die Prüfungen vorbereitet sind und alle erforderlichen Unterlagen haben. In diesem Fall kann argumentiert werden: Dass die Fahrschule ihre Verkehrssicherheitspflicht verletzt hat indem sie dem Fahrschüler nicht mitgeteilt hat, dass zwei Zettel benötigt werden.

Das bereits gezahlte Geld sollte in diesem Fall nicht verloren sein. Wenn die Fahrschule den Fehler eingesehen hat und den Fahrschüler mit dem fehlenden Zettel versorgt hat ´ besteht normalerweise kein Grund ` das Geld zurückzufordern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden » dass dies schriftlich festgehalten wird « um Missverständnisse zu vermeiden.

Generell gilt: Dass man als Fahrschüler immer das Recht hat bei Unklarheiten und Problemen in die Fahrschule zu gehen und nachzufragen. Die Fahrschule sollte in solchen Fällen eine Lösung erarbeiten und den Fehler korrigieren. Es ist wichtig – respektvoll und sachlich zu bleiben und die Situation ausführlich zu erklären. Mit etwas Geduld und Kommunikation sollte es möglich sein eine Lösung für das Problem zu finden und die Theorieprüfung wie geplant abzulegen.






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