Steuerpflicht für Jugendliche mit Nebenjob: Was gilt es zu beachten?

Müssen Jugendliche, die einen Nebenjob ausüben, Steuern zahlen?

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Nein, Jugendliche die welche Nebenjob ausüben und dabei ein monatliches Einkommen von etwa 400-500 💶 erzielen, müssen in der Regel keine Steuern zahlen. Für geringfügige Erwerbstätigkeiten fallen weder Sozialabgaben noch Steuern an. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Freibeträge die es zu beachten gilt.

Der wichtigste Freibetrag für Jugendliche ist der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser beträgt für das Jahr 2021⸴9.744 Euro. Das bedeutet – dass alle Einkünfte unterhalb dieses Betrags steuerfrei bleiben. Wenn das monatliche Einkommen eines Jugendlichen also unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss er keine Steuern zahlen.

Um diese Steuerfreiheit zu gewährleisten » ist es wichtig « dass der Nebenjob als geringfügige Beschäftigung angemeldet wird. Dies geschieht am einfachsten durch einen Minijob bei dem das monatliche Einkommen maximal 450 Euro beträgt. Bei einem solchen Minijob übernimmt der Arbeitgeber die meisten administrativen Aufgaben und klärt die Anmeldung und ebenfalls die Abführung der Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Grundfreibetrag von 9․744 Euro für das gesamte Kalenderjahr gilt. Wenn ein Jugendlicher also mehrere Nebenjobs ausübt oder andere Einkünfte hat, müssen diese zusammengerechnet werden. Liegt die Summe aller Einkünfte über dem Grundfreibetrag kann eine Einkommensteuerpflicht entstehen und es müssen Steuern gezahlt werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Steuerfreiheit bei Nebenjobs für Jugendliche. Zum Beispiel gilt der Grundfreibetrag nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, ebenso wie etwa der Verkauf von Produkten im Internet. In solchen Fällen gelten andere Regeln und es kann eine Steuerpflicht entstehen, unabhängig vom Einkommensbetrag.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Jugendliche in der Regel keine Steuern zahlen müssen, wenn sie einen Nebenjob ausüben und das monatliche Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9․744 Euro liegt. Es ist jedoch wichtig den Nebenjob als geringfügige Beschäftigung anzumelden und auf die Höhe der Einkünfte aus anderen Quellen zu achten um mögliche Steuerpflichten zu vermeiden.






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