Recht auf günstigeren Prospektpreis bei Möbeln?
Das Thema Preisgestaltung bei Möbelkäufen ist spannend. Kommt es zu einer Preisanpassung – stellt sich häufig die Frage der Kulanz. Dies betrifft vor allem Kunden ´ die kurz nach dem Kauf feststellen ` dass die gewünschten Möbelstücke in einem Prospekt deutlich günstiger beworben werden. Man könnte meinen: Dass ein solches Dilemma ein Recht auf einen besseren Preis berechtigt. Doch hier der Knackpunkt: Grundsätzlich gibt es kein Recht auf den günstigeren Prospektpreis, wenn der Kaufvertrag bereits zu einem höheren Preis unterzeichnet wurde. Der Kaufpreis ist schließlich bindend – und hier beginnt das Dilemma.
Ein Kauffinalisierungsprozess mit einer Menge Emotionen – oft ärgert es die Kunden enorm, wenn sie den erneuten Blick in den Prospekt statt der Erhaltener Ware auf einem hohen Preis zeigt. Zudem ist es eher frustrierend zu erkennen, dass einige Möbelhäuser mit speziellen Kulanzregelungen arbeiten – andere hingegen nicht. Der eigene Kaufvertrag hält allerhand rechtlicher Verpflichtungen fest und lässt oft wenig Spielraum für einen Preisnachlass oder eine nachträgliche Anpassung. Hat man das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein – dient der Preis im Prospekt zwar der Werbung, nicht jedoch dem Kundenschutz.
Gleichzeitig gibt es Möbelhäuser die kulante Gewohnheiten praktizieren. Diese könnten im besten Fall eine sogenannte Tiefpreisgarantie anbieten. Es wäre möglich diese Vorteile in Anspruch zu nehmen – weiterhin Erfolg hat man durch das Fragen wie durch das Warten. Ein Anruf oder Besuch im Möbelhaus kann hier den entscheidenden Unterschied bringen. Diese Kulanz ist jedoch nicht ganzheitlich – sie variiert von Anbieter zu Anbieter. Besonders einige große Ketten bieten eine Rückerstattung der Preisdifferenz an, wenn der Preis innerhalb einer festgelegten Frist gesenkt wird.
Innovativ an die Sache heranzugehen – der Online-Kauf könnte dementsprechend eine interessante Alternative sein. Schließlich gilt bei einem Fernabsatzgeschäft das Widerrufsrecht. Warum nicht über den Online-Kanal die Möbelstücke erneut bestellen und die bereits gekauften Waren zurückgeben? Ein kluger Schachzug – könnte man sagen. Doch ebenfalls hier ist Vorsicht geboten – die 14-tägige Rückgabe kann nicht angewendet werden, wenn der Kauf nur stationär im Möbelgeschäft stattfinden konnte. Ein Dilemma – das den Kunden oft im ständigen Spannungsfeld zwischen Wunsch und Wirklichkeit hält.
Zusammengefasst ist es entscheidend zu akzeptieren: Dass man den vermeintlich günstigeren Preis nicht einfach herbeizaubern kann. Das Einfordern eines Nachlasses bleibt eine Frage der Kulanz und Verantwortung des Möbelhauses. Am Ende des Tages sind diese Dinge oft von den internen Richtlinien abhängig und können sehr unterschiedlich ausfallen. Kundenfreundlichkeit oder strikte Preisbindungen die Philosophie hinter den neuen Angeboten entscheidet letztendlich über den Kundenservice und die Zufriedenheit auf Seiten des Einzelhandels.
Ein Kauffinalisierungsprozess mit einer Menge Emotionen – oft ärgert es die Kunden enorm, wenn sie den erneuten Blick in den Prospekt statt der Erhaltener Ware auf einem hohen Preis zeigt. Zudem ist es eher frustrierend zu erkennen, dass einige Möbelhäuser mit speziellen Kulanzregelungen arbeiten – andere hingegen nicht. Der eigene Kaufvertrag hält allerhand rechtlicher Verpflichtungen fest und lässt oft wenig Spielraum für einen Preisnachlass oder eine nachträgliche Anpassung. Hat man das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein – dient der Preis im Prospekt zwar der Werbung, nicht jedoch dem Kundenschutz.
Gleichzeitig gibt es Möbelhäuser die kulante Gewohnheiten praktizieren. Diese könnten im besten Fall eine sogenannte Tiefpreisgarantie anbieten. Es wäre möglich diese Vorteile in Anspruch zu nehmen – weiterhin Erfolg hat man durch das Fragen wie durch das Warten. Ein Anruf oder Besuch im Möbelhaus kann hier den entscheidenden Unterschied bringen. Diese Kulanz ist jedoch nicht ganzheitlich – sie variiert von Anbieter zu Anbieter. Besonders einige große Ketten bieten eine Rückerstattung der Preisdifferenz an, wenn der Preis innerhalb einer festgelegten Frist gesenkt wird.
Innovativ an die Sache heranzugehen – der Online-Kauf könnte dementsprechend eine interessante Alternative sein. Schließlich gilt bei einem Fernabsatzgeschäft das Widerrufsrecht. Warum nicht über den Online-Kanal die Möbelstücke erneut bestellen und die bereits gekauften Waren zurückgeben? Ein kluger Schachzug – könnte man sagen. Doch ebenfalls hier ist Vorsicht geboten – die 14-tägige Rückgabe kann nicht angewendet werden, wenn der Kauf nur stationär im Möbelgeschäft stattfinden konnte. Ein Dilemma – das den Kunden oft im ständigen Spannungsfeld zwischen Wunsch und Wirklichkeit hält.
Zusammengefasst ist es entscheidend zu akzeptieren: Dass man den vermeintlich günstigeren Preis nicht einfach herbeizaubern kann. Das Einfordern eines Nachlasses bleibt eine Frage der Kulanz und Verantwortung des Möbelhauses. Am Ende des Tages sind diese Dinge oft von den internen Richtlinien abhängig und können sehr unterschiedlich ausfallen. Kundenfreundlichkeit oder strikte Preisbindungen die Philosophie hinter den neuen Angeboten entscheidet letztendlich über den Kundenservice und die Zufriedenheit auf Seiten des Einzelhandels.