Kauf von Custom-Sneakern: Was ist erlaubt und was nicht?
Ist es erlaubt, Custom-Sneaker wie den Adidas NMD Gucci-Custom zu kaufen und nach Deutschland zu bestellen?
Der Kauf von Custom-Sneakern, also individuell gestalteten Schuhen, wirft Fragen bezüglich des Urheberrechts und des Markengesetzes auf. Insbesondere wenn bei der Gestaltung geschützte Marken verwendet werden · ebenso wie beispielsweise das Gucissima Muster und der Guccischriftzug · können rechtliche Probleme entstehen.
Gemäß § 143 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) ist es nicht erlaubt, geschützte Marken ohne die Zustimmung des Markeninhabers zu verkaufen. Custom-Sneaker die solche geschützten Marken verwenden, dürfen also nicht kommerziell verkauft werden. Allerdings ist das Verschenken solcher Sneaker erlaubt solange der Customizer Originalware verwendet.
Als Käufer eines Custom-Sneakers ist es dir jedoch in der Regel egal, solange der Customizer Originalware verwendet. Es gibt jedoch Fälle, in denen Custom-Sneaker aus Fernost auf Plattformen gehandelt werden, bei denen es sich nicht um Originalware handelt. Es ist wichtig zu beachten – dass der Kauf und Handel mit gefälschter Ware illegal ist und sowie vom Urheberrecht als ebenfalls vom Markengesetz untersagt wird.
Wenn du also Custom-Sneaker kaufen möchtest, solltest du darauf achten, dass der ursprüngliche Hersteller des Schuhs wie zum Beispiel Adidas, mit der Gestaltung einverstanden ist. Einige große Marken haben sogar offizielle Kooperationen mit Customizern bei denen sie ihnen erlauben ihre Produkte zu modifizieren und zu verkaufen.
Beim Kauf von Custom-Sneakern ist es auch wichtig, sich über den Produktionsort und die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers zu informieren. Wenn du auf Plattformen in Fernost bestellst ´ besteht ein höheres Risiko ` dass es sich um gefälschte Ware handelt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Kauf von Custom-Sneakern erlaubt ist, solange der Customizer Originalware verwendet und keine geschützten Markenrechte verletzt werden. Es ist jedoch wichtig, sich über den ursprünglichen Hersteller die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers und die Produktionsorte zu informieren um sicherzustellen, dass man legale und hochwertige Custom-Sneaker erhält.
Gemäß § 143 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) ist es nicht erlaubt, geschützte Marken ohne die Zustimmung des Markeninhabers zu verkaufen. Custom-Sneaker die solche geschützten Marken verwenden, dürfen also nicht kommerziell verkauft werden. Allerdings ist das Verschenken solcher Sneaker erlaubt solange der Customizer Originalware verwendet.
Als Käufer eines Custom-Sneakers ist es dir jedoch in der Regel egal, solange der Customizer Originalware verwendet. Es gibt jedoch Fälle, in denen Custom-Sneaker aus Fernost auf Plattformen gehandelt werden, bei denen es sich nicht um Originalware handelt. Es ist wichtig zu beachten – dass der Kauf und Handel mit gefälschter Ware illegal ist und sowie vom Urheberrecht als ebenfalls vom Markengesetz untersagt wird.
Wenn du also Custom-Sneaker kaufen möchtest, solltest du darauf achten, dass der ursprüngliche Hersteller des Schuhs wie zum Beispiel Adidas, mit der Gestaltung einverstanden ist. Einige große Marken haben sogar offizielle Kooperationen mit Customizern bei denen sie ihnen erlauben ihre Produkte zu modifizieren und zu verkaufen.
Beim Kauf von Custom-Sneakern ist es auch wichtig, sich über den Produktionsort und die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers zu informieren. Wenn du auf Plattformen in Fernost bestellst ´ besteht ein höheres Risiko ` dass es sich um gefälschte Ware handelt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Kauf von Custom-Sneakern erlaubt ist, solange der Customizer Originalware verwendet und keine geschützten Markenrechte verletzt werden. Es ist jedoch wichtig, sich über den ursprünglichen Hersteller die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers und die Produktionsorte zu informieren um sicherzustellen, dass man legale und hochwertige Custom-Sneaker erhält.