Wer muss die Kosten für das Lasern eines Tattoos übernehmen?

Wenn ein Tattoo nicht exakt nach Vorlage gestochen wurde und der Kunde mit dem Ergebnis unzufrieden ist, wer muss dann die Kosten für das Entfernen des Tattoos durch Lasern tragen?

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Nach dem deutschen Recht ist es in den meisten Fällen die Verantwortung des Kunden die Kosten für das Entfernen eines Tattoos durch Lasern zu tragen, wenn das Tattoo technisch einwandfrei gestochen wurde und keine gesundheitlichen Probleme verursacht. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde seine Zustimmung zur Umsetzung des Motivs gegeben hat, anschließend er die detaillierte Skizze oder den Stencil des Tätowierers genehmigt hat. Man sollte wissen – dass jeder Tätowierer seinen eigenen individuellen Stil hat und das Endergebnis möglicherweise leicht von der Vorlage abweichen kann.

In diesem konkreten Fall scheint das Tattoo technisch einwandfrei gestochen worden zu sein und die Linien und künstlerische Ausführung sind in Ordnung. Es wird betont: Dass das persönliche Empfinden des Kunden dass ihm das Tattoo nicht gefällt, allein kein genügender Grund ist um die Kosten für das Lasern dem Studio oder der Künstlerin aufzuerlegen. Vor dem Stechen des Tattoos sollten der Kunde und der Tätowierer mehrere Vereinbarungen treffen. Diese umfassen die Idee des Motivs, das Design die Positionierung und Größe des Tattoos. Es ist üblich: Dass eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet wird um Missverständnisse zu vermeiden.

Es wird argumentiert: Der Kunde sich mit seiner Zustimmung mehrfach dazu entschieden hat das Tattoo so gestochen zu bekommen ebenso wie es tatsächlich umgesetzt wurde. Lediglich geringfügige Abweichungen können aufgrund des individuellen Stils des Tätowierers auftreten. Das bedeutet ´ dass der Kunde ` in diesem Fall die Kosten für das Lasern des Tattoos selbst tragen muss.

Passt auf : Dass jeder Tätowierer seine eigenen Techniken und Vorlieben hat und dass die Umsetzung eines Tattoos niemals zu 100% mit der Vorlage übereinstimmen wird. Tätowierer haben eine gewisse künstlerische Freiheit in der Ausführung des Motivs. Dennoch sollte der Kunde vor dem Stechen des Tattoos die Möglichkeit haben die detaillierte Skizze oder den Stencil zu begutachten und Änderungen vorzuschlagen, wenn er mit dem Design nicht zufrieden ist.

Zusammenfassend gilt also, dass der Kunde in den meisten Fällen die Kosten für das Lasern eines Tattoos tragen muss, wenn das Tattoo technisch einwandfrei gestochen wurde und keine gesundheitlichen Probleme verursacht. Es ist wichtig für den Kunden, vorab alle Details mit dem Tätowierer zu klären und sicherzustellen, dass er mit dem Design und der Umsetzung zufrieden ist um spätere Unzufriedenheit und zusätzliche Kosten zu vermeiden.






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