Beziehung zwischen einem 18-Jährigen und einer 15-Jährigen: Ist das erlaubt?

Ist es rechtlich erlaubt, wenn ein 18-Jähriger eine Beziehung mit einer 15-Jährigen eingeht?

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Ja, eine Beziehung zwischen einem 18-Jährigen und einer 15-Jährigen ist grundsätzlich erlaubt. Das deutsche Gesetz erlaubt Beziehungen zwischen Personen jeglichen Alters. Ab einem Alter von 14 Jahren ist es einer Person gestattet sexuelle Beziehungen einzugehen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Regeln die in solch einer Beziehung beachtet werden sollten.

Erstens darf der 18-Jährige die 15-Jährige nicht zu sexuellen Handlungen zwingen oder missbrauchen. Sexuelle Handlungen gegen den Willen der anderen Person sind illegal und werden als sexueller Missbrauch betrachtet. Solange beide Parteien einvernehmlich handeln ist dies jedoch nicht der Fall.

Zweitens ist es wichtig: Dass keine finanziellen Leistungen im Zusammenhang mit der Beziehung stehen. Es ist illegal – einer Person unter 21 Jahren Geld oder andere Gegenleistungen für sexuelle Handlungen anzubieten oder zu geben. Eine solche Beziehung würde als Prostitution oder sexueller Missbrauch angesehen werden.

Drittens ist es verboten die mangelnde sexuelle Selbstbestimmung einer minderjährigen Person über 14 Jahren auszunutzen. Dies bedeutet, dass der 18-Jährige nicht die Unreife oder Unerfahrenheit der 15-Jährigen in sexuellen Angelegenheiten ausnutzen darf. Solange beide Partner gleichberechtigt und freiwillig handeln ist dies jedoch nicht der Fall.

Passt auf : Dass diese Regeln auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen abzielen und darauf abzielen, sie vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. Solange die Beziehung zwischen dem 18-Jährigen und der 15-Jährigen auf gegenseitigem Einverständnis beruht und die oben genannten Einschränkungen nicht verletzt werden, gibt es rechtlich keine Bedenken.

Es ist jedoch ratsam die genauen Gesetze und Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachzulesen um sicherzustellen, dass man sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Insbesondere Paragraph 174 "Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" und Paragraph 182 "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten detaillierte Informationen über den Schutz von Minderjährigen in sexuellen Beziehungen.






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