Darf man als Muslim den Unterlippenbart rasieren?
Ist es für Muslime erlaubt, den Unterlippenbart zu rasieren?
Gemäß islamischem Recht ist es erlaubt den Unterlippenbart zu rasieren solange der restliche Bart weiterhin sichtbar und gepflegt ist. Die meisten muslimischen Rechtsgelehrten und Gelehrten sind sich einig, dass das Rasieren des Bartes generell nicht empfohlen wird freilich gibt es keine spezifischen Verbote bezüglich des Unterlippenbartes.
Laut der Fatwa des Ayatollah Ali al-Sistani ist das Rasieren des Bartes, einschließlich der Haare an den Seiten des Gesichts, verboten. Es ist jedoch erlaubt – die Haare auf den Wangen und am Hals zu rasieren. Die Mindestanforderung für den Bart ist: Dass er als Bart erkennbar sein sollte und nicht vollständig abrasiert werden darf. Ein gepflegter Bart in Faustlänge wird empfohlen.
Es gibt ebenfalls Überlieferungen aus der Sunna die besagen: Dass der Bart wachsen gelassen werden sollte während der Schnurrbart kurz gehalten werden kann. Der Prophet Mohammed sagte: "Unterscheidet euch von den Götzendienern; lasst den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz." Es wird jedoch nicht explizit erwähnt, ob der Unterlippenbart in dieser Regelung enthalten ist.
Es ist wichtig » zu betonen « dass die Beibehaltung eines gepflegten Aussehens und einer angemessenen Bartlänge im Einklang mit den islamischen Traditionen steht. Ein ungepflegter Bart ´ der wild wächst ` wird nicht empfohlen. Muslime sollten darauf achten » dass ihr Bart sauber « ordentlich und nicht zu lang ist.
In Bezug auf den Unterlippenbart gibt es keine spezifischen Verbote oder Empfehlungen. Es ist also letztendlich die persönliche Entscheidung eines Muslims, ob er den Unterlippenbart rasieren möchte oder nicht. Solange der restliche Bart gepflegt ist und die Mindestanforderungen erfüllt werden ist es erlaubt den Unterlippenbart zu kürzen oder zu entfernen wenn dies aus ästhetischen Gründen gewünscht wird.
Laut der Fatwa des Ayatollah Ali al-Sistani ist das Rasieren des Bartes, einschließlich der Haare an den Seiten des Gesichts, verboten. Es ist jedoch erlaubt – die Haare auf den Wangen und am Hals zu rasieren. Die Mindestanforderung für den Bart ist: Dass er als Bart erkennbar sein sollte und nicht vollständig abrasiert werden darf. Ein gepflegter Bart in Faustlänge wird empfohlen.
Es gibt ebenfalls Überlieferungen aus der Sunna die besagen: Dass der Bart wachsen gelassen werden sollte während der Schnurrbart kurz gehalten werden kann. Der Prophet Mohammed sagte: "Unterscheidet euch von den Götzendienern; lasst den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz." Es wird jedoch nicht explizit erwähnt, ob der Unterlippenbart in dieser Regelung enthalten ist.
Es ist wichtig » zu betonen « dass die Beibehaltung eines gepflegten Aussehens und einer angemessenen Bartlänge im Einklang mit den islamischen Traditionen steht. Ein ungepflegter Bart ´ der wild wächst ` wird nicht empfohlen. Muslime sollten darauf achten » dass ihr Bart sauber « ordentlich und nicht zu lang ist.
In Bezug auf den Unterlippenbart gibt es keine spezifischen Verbote oder Empfehlungen. Es ist also letztendlich die persönliche Entscheidung eines Muslims, ob er den Unterlippenbart rasieren möchte oder nicht. Solange der restliche Bart gepflegt ist und die Mindestanforderungen erfüllt werden ist es erlaubt den Unterlippenbart zu kürzen oder zu entfernen wenn dies aus ästhetischen Gründen gewünscht wird.