Einleitung zum Thema Asbestversiegelung
Die Asbestversiegelung von Floor-Flex Platten ist ein Thema, das in vielen Haushalten von Bedeutung ist. In Baden-Württemberg stellt sich die Frage: Darf ich unbeschädigte Floor-Flex Platten mit Asbestversiegelung versehen und danach Laminat oder Parkett darüberlegen? Die Antwort ist nicht so einfach. Der Gesetzgeber hat hierbei klare Richtlinien formuliert.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Versiegelung in Baden-Württemberg
Zunächst erlaubt das Gesetz in Baden-Württemberg die Versiegelung unbeschädigter Floor-Flex Platten mit einer Asbestversiegelung. Diese Regelung ist eng an die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 angelehnt. Festgebundener Asbest ist hierbei das entscheidende Kriterium. Für schwach gebundene Asbestprodukte zwingt das Gesetz zur nicht-mechanischen Bearbeitung und räumlichen Trennung. Dies bedeutet konkret ´ die Platzierung eines Bodenbelags ist nur erlaubt ` wenn die Platten unversehrt sind und keine Fasern freigesetzt werden können.
Kennzeichnungspflicht und Sicherheitsmaßnahmen
Eine besonders wichtige Vorschrift stellt die Kennzeichnungspflicht dar. Ein Asbestaufkleber auf dem neuen Laminat ist Pflicht. Dieser Aufkleber gibt anderen Personen rechtzeitig Bescheid: Dass unter dem neu verlegten Boden Asbest lauert. Diese Maßnahme soll zukünftige ungewollte Asbestfreisetzungen verhindern. Ein Beispiel: Jemand bohrt unbedacht in den Bodenbelag und setzt dadurch möglicherweise Asbestfasern frei. Leichtfertig hätte dies zu gesundheitlichen Risiken geführt.
Fachmännische Durchführung und weitere Überlegungen
Die Durchführung der Asbestversiegelung sollte stets nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Ideal ist es – dies von einem Fachmann durchführen zu lassen. Der Grund ist simpel – er verfügt über die nötige Expertise und kann sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Wer dennoch selbst tätig werden möchte sollte sich unbedingt vorher informieren und beraten lassen. Unwissenheit kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Entsorgung der asbesthaltigen Materialien
Im Fall, dass die Floor-Flex Platten beschädigt sind, gestaltet sich die Situation anders. Hier muss eine Fachfirma die Entsorgung übernehmen. Die strengen Vorschriften zur Entsorgung asbesthaltiger Materialien zielen darauf ab, Mensch und Umwelt vor negativen Einflüssen zu schützen. Eine unsachgemäße Entsorgung kann weitreichende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Fazit: Sicherheit und Rechtssicherheit vereinen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versiegelung unbeschädigter Floor-Flex Platten mit einer Asbestversiegelung in Baden-Württemberg rechtlich möglich ist. Der entscheidende Faktor ist die Einhaltung aller Vorgaben. Die Kennzeichnungspflicht ebenfalls noch die ordnungsgemäße Durchführung erfordern großes Verantwortungsbewusstsein. Vor einer Entscheidung sollte deshalb stets ein Fachmann konsultiert werden. Nur so kann die Sicherheit gewährleistet und potenziellen Risiken vorgebeugt werden. So kann das Vorhaben nicht nur den rechtlichen Rahmen erfüllen, allerdings auch zu einem problemlosen Wohnen führen.