Überschreitung höchstgeschwindigkeit außerhalbgeschlossener ortschaft

Mein Wagen wurde außerhalb geschlossener Ortschaft mit überhöhter Geschwindigkeit geknipst. 80 km vorgeschrieben und mit Toleranzabzug wurden 124km gemessen. Ich selbst bin aber nicht gefahren. Was kann ich tun?

8 Antworten zur Frage

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Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalbgeschlossener Ortschaft

im anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist. zeugnisverweigerungsrecht hast nur bei engen familienangehörigen.
bei dieser geschwindigkeitsübertretung wird auf jeden fall umfangreich ermittelt. wenn festgestellt wird, du warst es nicht und du nicht bekanntgibst, wer's war , dann bleibt dir auf jeden fall das aufbrummen eines fahrtenbuches!
evtl. kann die messmethode als solche erfolgreich angefochten werden, falls die mittels videoaufzeichnung erfolgte
anwalt einschalten hätte den vorteil, dass der akteneinsicht erhält - du nicht! evtl. erkennt ein anwalt dann aus den akten noch andere möglichkeiten zur vermeidung von strafen.
unabhängig davon: wenn jemand was anstellt, sollte er eigentlich auch dafür geradestehen - auch wenns schwerfällt
Wie bekomme ich denn heraus ob es eine Videoaufzeichung war?
sollte im anhörungsbogen stehen in der rubrik beweise - ansonsten den fahrer fragen, ob's geblitzt hat.
hat's geblitzt, war's keine!
(hat's nicht geblitzt, kann der fahrer evtl. auch den blitz übersehen haben oder es war einfach hell genug
zum anwalt gehen die sachlage schildern und dann geht es hoffendlich gu aus.
ps.: du kannst auch dazu verdonnert werden ein fahrtenbuch zu führen.
Du brauchst zunächst nur im Anhörungsbogen anzugeben, dass Du nicht gefahren bist
Wenn Du nicht sagen kannst oder willst, wer gefahren ist, wird Dir in der Regel beim erstenmal gar nichts passieren - aber dafür die Führung eines Fahrtenbuches aufs Auge gedrückt.
Das ist kein Spaß - wenn man Dir eine Falschaussage nachweist, wird es sehr viel schlimmer, als jetzt schon. Die Polizei kann sehr leicht überprüfen, wo Deine Familienangehörigen waren - und dannmusst Du sagen, wer gefahren ist.
Das gehötrt sich auch so. Wer Mist baut, muss die Suppe auch auslöffeln.
Natürlich will ich nicht sagen wer gefahren ist. Ein Fahrtenbuch würde ich in Kauf nehmen. Muß ich dann trotzdem einen Anwalt einschalten oder geht das auch so?