Übernahme bestattungskosten verstorbene eltern

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde fallen diese nicht für die Kinder an-wer Erbe ist zahlt auch die Bestattung

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Übernahme der Bestattungskosten für verstorbene Eltern

Google mal nach Bestattungskosten:
"Entscheidungsgründe: Eltern und Kinder sind jeweils immer verpflichtet, im Todesfall für die Bestattung ihrer Kinder bzw. ihrer Eltern zu sorgen, selbst wenn sie nicht zu den Erben gehören. Ein zerrüttetes Verhältnis oder eine Kontaktunterbrechung ändert hieran nichts. Kommen die Eltern bzw. Kinder ihrer Pflicht nicht nach, so sind die jeweiligen Ordnungsbehörden verpflichtet, die Bestattung zu übernehmen. Die für die Bestattung aufgewendeten Kosten kann die Behörde als Aufwendungsersatz von den Eltern bzw. Kindern verlangen."
Bestattungskosten für Kinder/Eltern müssen auch bei schlechtem Verhältnis bezahlt werden! - Rechtsanwälte Kotz
"Volljährige Kinder sind grundsätzlich dazu verpflichtet ihre verstorbenen Eltern zu bestatten. Das gilt auch für den Fall, dass beide Seiten keinen Kontakt zueinander hatten. Ebenso ist es unerheblich, ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde. Auch eine ausgeschlagene Erbschaft kann nicht von dieser Pflicht entbinden. Die Ausgaben können aber von möglichen anderen Erben oder vom Sozialamt zurückverlangt werden."
Alle Urteile der Woche zum Nachhören | MDR.DE
"Volljährige, leibliche Kinder müssen auch bei gestörten Familienverhältnissen für die Bestattungskosten ihrer Eltern aufkommen, denn es besteht für den Staat kein Veranlassung, diese Kosten der Allgemeinheit aufzulegen. VerWGe Karlsruhe."
www.verbraucher-urteile.de - Familienrecht FAQ
Ausführlicher:
http://www.krematorien-online.de:14080/aeternitas/inhalt/recht/ihr_recht_im_trauerfall/sozialbestattung/01/show_artikel
Was willst Du denn jetzt wissen?
"Übernahme der Bestattungskosten für verstorbene Eltern"
ist doch keine Frage