Übergabe unterlagen hausarztwechsel

Normalerweise gibt Dir der Hausarzt Deine Akte persönlich mit, in seltensten Fällen wird die Akte per Post versandt

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Übergabe Unterlagen bei Hausarztwechsel

Kann der Patient verlangen, dass ein Arzt das Original seiner Patientenakte an einen anderen Arzt übergibt?
Auch bei der Weitergabe des Originals einer Patientenakte an einen anderen Arzt ist zu beachten, dass der Arzt verpflichtet ist, eine Patientenakte zu führen und diese mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Ein Arzt darf das Original einer Patientenakte also nur dann einem anderen Arzt überlassen, wenn er hierbei auch weiterhin seiner Dokumentationspflicht gerecht wird. Zudem muss er seine Schweigepflicht beachten. Die Weitergabe des Originals der Patientenakte an einen anderen Arzt bedarf also grundsätzlich der Einwilligung des Patienten.
Die Zahnärztekammer bzw. die Ärztekammer Schleswig-Holstein vertreten ebenso wie das ULD die Ansicht, dass ein Arzt nicht gegen seine standesrechtliche Dokumentationspflicht verstößt, wenn die Patientendokumentation treuhänderisch in gehörige Obhut übergeben wird. Die Patientenakte darf also nicht dem Patienten, wohl aber einem anderen Arzt übergeben werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Arzt jederzeit die Möglichkeit hat, auch weiterhin auf seine Patientendokumentation zuzugreifen.
Es besteht also die Möglichkeit, das Original einer Patientenakte an einen anderen Arzt zu übergeben. Aber: Einen rechtlichen Anspruch auf dieses Vorgehen hat der Patient nicht.
Hat ein Patient bei einem Arztwechsel einen Anspruch auf Heraus- oder Weitergabe der Patientendokumentation?