Änderung ust erklärung nachträglich möglich
hab festgestellt, dass ich bei meiner Photovoltaik-Anlage in der USt-Erklärung 2014 im Mai diesen Jahres aus Versehen Brutto- statt Nettobeträge eingetragen habe. Daher habe ich etwa 250 Euro zu viel an Umsatzsteuer gezahlt.
Kann ich das noch nachträglich korrigieren lassen, oder gibt es da eine Widerrufsfrist?
2 Antworten zur Frage
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Änderung von USt-Erklärung nachträglich möglich?
So, wie Du das geschildert hast, dürfte auch die nachträgliche Korrektur problemlos zu einer Erstattung der zu viel abgeführten USt. führen:
Denn grundsätzlich gilt:
Umsatzsteuererklärungen sind Steueranmeldungen ,
die "grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen",
es sei denn, hierzu ist ein Steuerbescheid ergangen.
Ist dies der Fall , ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.
Im Normalfall ergeht k e i n Steuerbescheid
und die Umsatzsteuer wird in der Höhe erhoben,
wie sie von Dir angemeldet wurde.
Die Einreichung einer berichtigten Steuererklärung ist damit möglich,
soweit noch nicht die Festsetzungsverjährung gem. § 169 AO eingetreten ist.
Die Festsetzungsverjährung jedoch beträgt 4 Jahre
Anmeldung.
Das heißt:
Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist bei Dir:
mit Ablauf des 31.12.2014
Eintritt der Festsetzungsverjährung:
mit Ablauf des 31.12.2018
Es ist also noch alles im grünen Bereich, und Du darfst mit einer Erstattung der in 2014 ca. 250,- € zu viel gezahlten Umsatzsteuer rechnen.
(Bildquelle:https://i.ytimg.com/vi/W7NbnRhCYgk/maxresdefault.jpg
für Deine sehr substanzielle und ausführliche Antwort, die mich beruhigt! - und ein gutes neues Jahr!
Heißt das, dass ich einfach nur eine neue korrigierte Umsatzsteuererklärung über Elster absenden kann, oder sollte ich doch das FA direkt kontaktieren?
Gern. Es freut mich, dass ich Dir helfen konnte. Ich tu's gern, ist mein Job^^.
Naja, wenn's nicht zu aufwendig ist - ich nutze so einen Anlass immer mal, so einen korrigierten Bescheid beim zuständigen Bearbeiter direkt abzugeben.
Dann hat man sich mal die Hand geschüttelt^^.
Aber ja, es genügt auch einfach die Korrektur. Am besten, ein formloses Begleitschreiben beifügen.
Dir ebenfalls alles Gute im neuen Jahr