Zählt ehebruch nicht mehr gericht

In Deutschland wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Ursprünglich sollte damals mit der Begründung einer „sittenprägenden und sittenerhaltenden Wirkung“ die angedrohte Haftstrafe verdoppelt werden. Seit dem 1. Juli 1977 ist durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts auch die Schuldfrage bei Scheidungen entfallen und somit Ehebruch kein Grund für eine solche mehr. Grundsätzlich entscheidend ist nur noch, ob die Ehegatten seit längerem getrennt leben. Nur durch sehr schwere Fälle von Ehebruch gehen Ansprüche auf Unterhalt verloren. Generell kann allenfalls die Unterlassung von Ehebruch in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaares zivilrechtlich durchgesetzt werden.[11 Ehebruch – Wikipedia

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Seit wann zählt Ehebruch nicht mehr vor Gericht?

Sexpflicht und Eheverfehlungen
Sichwort »eheliche Pflichterfüllung«: Sex musste sein. Und zwar teilnehmender Sex, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1966 hervorging. Dort etwa wurde engagierter ehelicher Beischlaf als Voraussetzung zum Erhalt der Ehe aufgeführt. Wer Sex nur so über sich ergehen ließ, kam seinen ehelichen Pflichten nicht genügend nach und machte sich zwar nicht gleich strafbar, aber war doch vertragsbrüchig im weitesten Sinne.
Sex in der Ehe hatte ohnehin eine Sonderstellung: Wenn ein Mann seine Ehefrau zum Sex nötigte, war das vor 1997 kein Straftatbestand. Bis dahin wurde Vergewaltigung nämlich als außerehelich definiert, weil sie eheintern in das Pflichterfüllungsraster fiel. Erst 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Bis 1976 konnte ein Ehegatte die Scheidung fordern, wenn der andere die Ehe gebrochen hatte – allerdings nur, wenn er dem Ehebruch nicht zugestimmt, ihn ermöglicht oder erleichtert hatte – was auch immer darunter genau zu verstehen war. Eine Scheidung war damals nur drin, wenn eine schwere Eheverfehlung vorlag oder einer der Partner die Ehe durch ehrloses oder unsittliches Verhalten so zerrüttet hatte, dass sie nicht mehr zu kitten war. Einer musste dann schuld sein.
Heute ist Ehebruch juristisch gesehen eine Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft – strafrechtliche Folgen hat das nicht. Bis 1969 konnte ein Seitensprung als Vergehen aber noch mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Und bis 1976 war gesetzlich untersagt, dass der Ehebrecher seinen Seitensprung heiraten konnte – wenn dieser Grund der Scheidung war.
Diese Beispiele zeigen, dass die Ehe gesetzlich früher einen Sonderstatus hatte – was eine Partnerschaft vielleicht von außen betrachtet vor Beziehungsunbill bewahrte, sie aber sicherlich nicht automatisch glücklicher machte. Wünschen wir uns diese Zeiten wirklich zurück?"
Gewagt: Wenn Ehebruch unter Strafe gestellt wird
Trotz aller Härte, die der oder die Betrogene empfindet, wenn er von dem Ehebruch des Partners Kenntnis erhält, ist der Ehebruch an sich in Deutschland seit dem 01.09.1969 nicht mehr strafbar.
hier weiter:
Ehebruch strafbar? – Ehebruch.org
zivilrechtlich seit 1977 mit der Reform des Scheidungsrechts:
Für den Fall einer Scheidung wurde das bisherige Verschuldensprinzip verworfen, nach dem der Ehepartner, der das Scheitern der Ehe maßgeblich verschuldet hatte, dem anderen Partner und den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig gewesen war.
Stattdessen wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt, nach dem beim Scheitern einer Ehe ungeachtet des Verschuldens stets der wirtschaftlich stärkere Partner dem wirtschaftlich Schwächeren Unterhalt zahlen musste. Zusätzlich wurde ein Versorgungsausgleich eingeführt, der geschiedene Ehegatten gleichmäßig an den während der Ehe erworbenen Pensions-, Renten- und Lebensversicherungsansprüchen beteiligen sollte. Durch den Versorgungsausgleich wurde die Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit erstmals ansatzweise anerkannt -
Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts – Wikipedia