Zählt arbeitslosengeld gehalt nicht
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Zählt Arbeitslosengeld eigentlich zu Gehalt oder nicht?
Natürlich kannst Du Hartz IV beantragen, wenn Du ALG I erhälst und dieses weniger beträgt, als Dein errechneter Bedarf. Die Antwort von hexe196740 ist so nicht richtig. Dann beantragst und bekommst Du eben zusätzlich zum ALG I ergänzendes ALG II.
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Ich entnehme Deinen Tags , dass es Dir um die Beantragung eines Online-Kredits geht. Dabei sind ALG I oder auch ALG II natürlich Einkommen, aber beides ist kein "Gehalt". Unter "Gehalt" versteht man ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also eine regelmäßige, in der Höhe gleichbleibende Vergütung für geleistete Arbeit insbesondere von Angestellten, ein sogenanntes festes Einkommen. (Bei Arbeitern, bei denen die Arbeit stundenweise abgerechnet wird und deshalb das monatliche Einkommen schwankt, spricht man vom "Lohn". Aber auch dieser müsste dann im Zweifel unter "Gehalt" eingetragen werden.)
Im Kreditantrag müsstest Du ALG I und auch ALG II unter "sonstigem Einkommen" oder so ähnlich angeben. Das ALG II hat allerdings noch den Nachteil, dass es in der Regel nicht pfändbar ist. Deshalb wird Dir normalerweise kein Kreditinstitut bei ALG II -Bezug einen Kredit bewilligen, oder aber sie werden vermutlich horrende Zinsen nehmen. Selbst beim ALG I-Bezug wird es vermutlich schwer werden einen Kredit zu bekommen. Wenn, dann wird es sich entweder um einen kurzfristigen Kredit handeln, oder aber er ist wegen des hohen Ausfallrisikos mit hohen Zinsen behaftet.