Zählen zeiten wehrdienstes unkündbarkeit nach 34 tvöd rolle

Laut einer Seite der TU-Berlin: JA https://www.wb.tu-berlin.de/uploads/media/Beschaeftigungszeit.pdf Arbeitgeber im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 1 TVöD ist die juristi sche Person, die auf Arbeitgeberseite den Arbeitsvertrag abge schlossen hat. Beispiele: Als „derselbe“ Arbeitgeber kommen vor allem der Bund, die Gemeinden beziehungsweise Gebietskörperschaften sowie rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in Betracht. Arbeitgeber ist hingegen nicht die Behörde, die Dienststelle oder die Verwaltung. Tatsächlich können diese Frage aber nur deine Gewerkschaft, dein Arbeitgeber und die Gerichte beantworten. Von diesen Dreien solltest du dich zuerst an deine Gewerkschaft wenden. Denn diese ist für dich da, und vertritt deine Interessen. SOLLTEST DU KEIN MITGLIED EINER GEWERKSCHAFT SEIN; KANNST DU REGELUNGEN DES TARIFVERTRAGS NICHT EINKLAGEN, DA ER FÜR DICH NICHT GILT! dEIN ARBEITGEBER WENDET IHN DANN NUR DESHALB AN, UM DADURCH ZU VERHINDERN, DASS DU DER GEWERKSCHAFT BEITRITTST.

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Zählen Zeiten des Wehrdienstes bei der Unkündbarkeit nach §34 TVÖD eine Rolle?