Zwei einbruch angezeigt worden diebstahls was erwartet mich gericht

Ich bin 17jahre alt. bin bislang erst einmal strafrechtlich in erscheinung getretten, am 18.06.2008 wurde ich vom amtsgericht reck. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher körperverletzung zur erbringung von arbeitsleistungen verurteilt. jetzt wurde ich angeklagt am 9.07.2009 in recklinghausen als jugendliche mit verantwortungsreife gemeinschaftlich handelnd versucht zu haben eine fremde bewegliche sache einem anderen in der absicht wegzunehmen, die sache sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei ich zur ausführung der tat in einen geschäftsraum einbrach.Mir wird volgendes zur last gelegt: der angeschuldigte begaben sich am o.g tattag gegen 05.00Uhr zum Friseurgeschäft des zeugen Bernd haufenberg.dort warfen sie einem zuvor gefassten tatplan entsprechend in bewusstem und gewolltem zusammenwirken mit einem zuvor am tatort entfernten lichtschachgitter die scheibe der frontverglasung des ladenlokals ein. da die tat entdeckt wurde und die verständigte polizei sofort am tatort eintraf, konnten die angeschuldigten keine tatbeute erlangen. also ich werde deswegn vor gericht gehen weil ich in einen friseur laden eingebrrochen habe.aber das ist noch nicht alles.Es wurde bei mir jetzt noch klage erhoben wegen einen einbruch in apotheke am 20.11.2009. Ich stehe nach dem bisherrigen ermittlungsstand in dem dringenden tatverdacht mit drei hier namentlich bekannten mittätern den anliegenden einbruch in apotheke begangen zu haben. aufgrund meines sozialen umfeldes und der tatsache, dass der ich bereits in der vergangenheit mehrfach wegen eigentumsdelikte in erscheinung getretten bin besteht wiederholungsgefahr.der betroffene ist verdächtiger i.S. von § 102 stpo wegen besonders schweren fall des diebstahls. also meine frage.ich bin 17 jahre alt. wurde mit 15jahre angezeigt wegen schwerer körperverletzung.bekam sozialstunden. ich muss noch vor gericht wegen schwerer körperverletzung aba darüber habe ich noch keine briefe bekommen. mein stiefvater hat mich angezeigt wgen sachbeschädigung aber die anzeige wurde fallen gelassen. jedoch hat er mich noch ein mal angezeigt weil ich ihn angeblich mit dem messer bedroht haben solte.dabei wolte er meine mutter wieder schlagen und ich griff zum messer. ich wolte meine mutter und mein kleiner bruder beschützen. jedoch darüber habe ich auch noch keine briefe vom amtsgericht bekommen.jedenfalls muss ich wegen diese einbruch im friseur laden vor gericht.und wegen diesen apotheken einbruch.meine frage ist was kommt auf mich zu womit soll ich rechnen mit welchen strafen werde ich bestraft.?

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Ich bin zwei mal wegen einbruch angezeigt worden. also diebstahls was erwartet mich vor gericht?

alter das gleiche hab ich auch gemacht auch wenn du mir nicht glaubst und bin erst 15 bei mir ist nur das jugendamt da und ich hab nur einen persönlichen betreuer und so aber da du älter bist könntest du ins jugendgefängnis oder in eine gemeinde geschikt werden
es könnte sein das sie dich für unreif halten und dich erst mit 21 als voljahrig betrachten und erst dann kannst du eugene verträge abschliesen was auch scheise isst
ja aber scheiße. ich meine würde ich wircklich knast kommen.
das ist scheiße. haste vil ne ahnung wie es aussehn könnte wie lange ich rein kommen würde.?
wie lange kann ich überhaupt rein gehen wenn ich jugendgefängniss muss?


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