Zwangseinzugsermächtigung kfz ummeldung

Bei den Straßenverkehrsämtern ist es seit dem 01.01.2006 so, daß man kein Fahrzeug an- ummelden kann, ohne eine Einzugsermächtigung fürs Finanzamt unterschreibt. Ist das tatsächlich rechtens?

3 Antworten zur Frage

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Zwangseinzugsermächtigung bei Kfz-Ummeldung?

Ja, jeder kann sein Zahlungsverhalten selbst festlegen, sofern es nicht den guten Sitten oder bestehenden Gesetzen widerspricht.
So schreiben zum Beispiel viele Brauereien für die Bezahlung der Bierrechnungen Abbuchungsaufträge oder Barzahlung bei Lieferung an die Gastronomie vor, damit Sie auch sicher an ihr Geld kommen.
Ja, das ist rechtens. Habe selber ein neues Fahrzeug zugelassen. Das geht nur noch mit einem Abbuchungsauftrag für das Finanzamt.
Das ist soweit rechtens, allerdings kann man die Einzugsermächtigung widerrufen, dann bekommt man im Normalfall spätestens im nächsten Jahr wieder eine Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger.
für die schnelle antwort! als kunde hat man aber doch für gewöhnlich die wahl, mit den lieferanten aufgrund der zahlungsmodalitäten auszusuchen. aufgrund der staatlichen monopolstellung des finanzamtes ist mit die wahl des dienstleisters ja genommen. da es hier um staatliche gewalt geht, bleibt ja nur, sich diesem zwang zu unterwerfen, da sonst als sanktion das fahrzeug nicht zugelassen wird. damit ist das recht, zu wählen, nicht mehr gegeben. was ist denn z.b. mit leuten, die gar kein girokonto besitzen?