Zuschuss fürs arbeiten feiertagen

Ich bin seit 2 Monaten in einer Firma angestellt.nun meine Frage. In diesem Betrieb wird an Feiertagen normal gearbeitet. Zuschüsse gibt es auf Spätschichten, Nachtschichten, Sonntags-und Feiertagsarbeit. Nun meine Frage.gibt es eine gesetzliche Regelung wie hoch dieser Zuschuss sein muss? Und wie wird es gehandhabt, wenn man zum Beispiel an einem Sonntag Nachtschiht arbeitet. Bekommt man dann den Zuschuss für die Sonntagsarbeit und für den Sonntag oder nur enes von beiden? Leider bekommt man bei uns im Geschäft nur ganz unterschiedliche Antworten. Mich interessiert nur mal, wie hoch diese Zuschüsse sein müssten.ob das irgendwie gesetzlich festgelegt ist.

3 Antworten zur Frage

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Zuschuss fürs Arbeiten an Feiertagen

Tatsächlich gibt es keinen gestezlichen Anspruch auf die genannten Zuschläge. Sie sind in Tarifverträgen oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Deshalb müsstest du in den für deine Branche geltenden Tarifvertrag schauen, der sicher im Personalbüro oder beim Betriebsrat zu erhalten ist.
Falls überhaupt Tarifbindung besteht.
vielleicht hilft dir das, ansonsten schau mal in dem Tarifvertrag nach, wenn Ihr einen habt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht für Sonn- und Feiertagszuschuss. Das wird wenn dann nur in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. Wenn bei euch kein Tarifvertrag gilt, dann auch kein Anspruch auf Zuschuss. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem Zuschüsse vereinbart wurden, wird normalerweise immer nur der höchste Zuschuss bezahlt. Wenn also Nacht und Feiertag zusammenfallen, und der Feiertagszuschuss höher als der Nacht ist, dann bekommt man nur den Feiertagszuschlag weil der der höchste der beiden ist. Bei uns im Tarifvertrag steht das z. B. auch so drinnen. Und ich als Lohnbuchhalterin kenne es auch nur so. Wie gesagt, gesetzlich ist hier leider nichts festgelegt.
In welcher Branche ist denn dein Betrieb tätig?