Zusammenwohnen probe

Eine Bekannte von mir hat gemeint, dass man mit seinem Freund / seiner Freundin ein Jahr "auf Probe" leben kann, ohne dass sein / ihr Einkommen angerechnet wird. Gibt es das wirklich? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?

4 Antworten zur Frage

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Zusammenwohnen auf Probe?

Eine Bedarfsgemeischaft, bei der das Einkommen eines Partners auf den Bedarf des anderen angerechnet wird, liegt unter anderem dann vor, wenn beide für einander Verantwortung übernehmen und finanziell für einander einstehen wollen.
In § 7 SGB II wird festgelegt, wann ein solches "Füreinander-Einstehen" vermutet wird:
" Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."
Sind die genannten Voraussetzungen definitiv nicht erfüllt, ist eher davon auszugehen, dass es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt und das Einkommen nicht wechselseitig angerechnet wird.
Allerdings wird beim Zusammenwohnen eines Hilfebedürftigen mit einem Nicht-Hilfebedürftigen i.d.R. der Mietzuschuss des ALG-II-Empfängers um den Teil gekürzt, den der andere Partner zur Miete beiträgt.
Halte ich für ausgeschlossen. Aber: Steht im SGB II. Kann man über Google finden.
Kann man über Google finden.
Tolle Antwort von LyiQ - Mod
Das ist NONSENS - Behörden finanzieren
keine Abenteuer
Maßgeblich sind ausschließlich die Verhältnisse
im Zeitpunkt der Antragstellung. Änderungen sind
unaufgefordert mitzuteilen.