Zurückbehaltung akten steuerberater strafanzeige
Frage: Darf ein Steuerberater die Akten eines Mandanten wegen unbezahlter Rechnungen für die Buchführung zurückhalten, insbesondere, wenn wegen der fehenden Unterlagen eine natürlich viel zu hohe Steuerschätzung vorliegt und diese zwangsweise beigetrieben wird?
Kann der Steuerschuldner die Herausgabe gerichtlich einfordern?
Die Frage wurde schon mal gestellt. Leider waren die Antworten nicht erschöpfend.
Es geht auch speziell um die entsprechenden §§, gegen die ein Steuerberater hierbei verstößt.
Wie würde eine entsprechende Anzeige gegen den Steuerberater aussehen?
Bitte keine ungenauen, allgemeingültigen Antworten, sondern Fakten.
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Zurückbehaltung von Akten durch Steuerberater. Strafanzeige.
Die Rechtslage ist doch sonnenklar. Der Steuerberater darf das "Eigentum" eines Dritten nicht einfach einbehalten. Er ist im Besitz von beweglich Gegenständen , die nicht sein Eigentum sind.
Im §§ 854 ff. BGB alles dazu drin.
Buch 3 BGB Sachenrecht Bürgerliches Gesetzbuch
Egal, was für Forderungen/Verbindlichkeiten im Raum stehen, die Unterlagen hat er Dir zu Verfügung zu stellen.
Ein nettes Anschreiben eines RA's wird wohl reichen, aber ne Anzeige ist auch nicht schlecht. Ich glaube, der hat die Welt nicht verstanden.
Die Anzeige würde wegen "Vorenthalten von Eigentum" gestellt werden.
Weitere Regelungen zum Eigentumsrecht findest Du unter §§ 903 ff. BGB
Eigentum | bpb