Zeugenaussage pflicht

Ich habe einen Brief von der Kriminalpolizei bekommen. Da drin steht das "Ihre Vernehmung als Zeuge erfordelich" Wegen leichter Körperverletzung Nun meine Frage ich habe ja nix gesehen, was soll ich denen sagen? Die werden mir wohl schlecht glauben das ich nix gesehen hab. Da due Polizei erst später kam und "Ausweiße kontrolliert hat" und meinten sie bekommen nen Brief nach Hause. Und zweitens kann ich mich auch weigern dahin zu gehen?

11 Antworten zur Frage

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Zeugenaussage Pflicht?

Wenn du fern bleibst, erhälst du eine Strafe.
Ob du etwas gesehen hast oder nicht, ist egal.
Es kann sich auch um für dich unerhebliche Beobachtungen handeln.
Beurteilen kann das nur die Polizei oder das Gericht.
Es besteht - zumindest bei einer Vorladung durch die Polizei - keine Verpflichtung, zu einer Zeugenaussage zu erscheinen und eine Aussage zu machen.
Anders sieht die Sache aus, wenn vom Gricht eine Vorladung kommt. Da ist man verpflichtet auszusagen. Wenn man nichts gesehen hat, wird die Aussage natürlich nicht lange dauern. Und wenn man sich selbst belasten würde oder fsmiliär mit dem Angeklagten verbunden ist, muss man keine Aussage machen. Diese kann man dann verweigern, darauf wird der Richter aber hinweisen.
http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/diebstahl_einbruch/ablauf_des_strafverfahrens/strafanzeige/
Du wirst erscheinen müssen. Was du dann sagst bleibt Dir überlassen, vorzugsweise die Wahrheit.
hin gehen musst du sonst kommen se dich holen,aber neu ausage muss man nicht machen
Doch, solange diese Aussage nicht ihn selbst oder einen Angehörigen belasten würde, ist er dazu verpflichtet.
Du bist nicht zur Aussage verpflichtet.
Dan soll Poleioberwachtmeister Schlagmichtotd mal kommen.
NADA!
Er hat NULL Befugnis.
Die Aussage darf nur verweigert werden, wenn man mit ihr sich selbst oder einen Angehörigen belasten würde. Ansonsten muss man Aussagen.
NADA!
Mich kann keiner diesbezüglich festnageln. Is nich.
Dann sollen sie mir ihr Märchenbuch mal zeigen wo das drin steht
Als Beschuldigter kann man die Aussage verweigern, als Zeuge nicht. Das steht in den deutschen Gesetzen.und eine Zeugenaussage kann sogar durch Beugehaft erzwungen werden. Auf Falschaussage steht Geldstrafe und Haftstrafe.
OK.
Wollen sie mich foltern?
Dies ist ein RECHTSSTAAT und ich kann mich immer darauf berufen.
Sie können dich mit einer Geldstrafe oder mit Beugehaft foltern. Allerdings kann man sich ja auf sein schlechtes Gedächtnis berufen.hat der dicke Helmut so gemacht.
wenn du nichts gesehen hast, kannst du nichts anderes sagen, außer, dass du nichts gesehen hast.
was willst du auch anderes tun?
lügen ist in so einem Fall keine Alternative und geht mit fast 100%iger Sicherheit nach hinten los, sprich wird negative Folgen für dich haben.


polizei
Warum tragen die Polizisten, die Angeklagte in den Gerichtsaal begleiten, Sturmhauben?

- Medien. Deshalb kann ich nur im Allgemeinen vermuten: Die Polizeiführung achtet bei ihren Entscheidungen eher auf Vorsicht -- den Gerichtssaal und jeder normale Polizeibeamte der vor Gerichts als Zeuge erscheint darf keine Sturmhaube aufsetzten 1. -


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


vernehmung
Was passiert wenn ich einen Kriminalbeamten bei einer Vernehmung bewusst belüge?

- möchte. §153 greift nicht, weil die Polizei keine eidliche Vernehmung durchführt. Und jetzt kommt das aber: §258, also Strafvereitelung, -- Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder -- verweigern Das sowieso. http://www.rechtsanwalt-louis.de/falschaussage_&_meineid.htm