Zeitarbeit mindestlohngesetz man regel stundenkonto aufbauen welches nicht bezahlt wird

Werden diese Stunden bei der Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns berücksichtigt? Antworten die ich nicht Kommentieren kann sind nicht hilfreich, da ich nicht nachfragen kann wie sie gemeint sind, falls ich sie nicht verstehe.

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Zeitarbeit - Mindestlohngesetz. Bei Zeitarbeit muss man in der Regel ein Stundenkonto aufbauen, welches nicht sofort bezahlt wird.

Die Übergangsfristen, die für rund zwei Millionen Beschäftigte bis 2017 weniger als 8,50 Mindestlohn ermöglichen,
dürften weitere 1,5 Millionen Arbeitnehmer nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes mit geringeren Entgelten nach Hause gehen.
Diese rund 2 Mio Arbeitnehmer, die derzeit unter 8,50 pro Stunde erhalten, leisten Überstunden
- mehr als 400 000 von ihnen wird die Mehrarbeit nicht vergütet,
- weitere 310 000 erhalten nur einen Teilausgleich.
Hinzu kommen nochmals rund 900 000 Arbeitnehmer mit Löhnen von unter 8,50 Euro, die ohne Arbeitszeitregelung beschäftigt sind und somit Mehrarbeit ohne zusätzliche Bezahlung leisten.
(Zahlen aus http://www.cosmiq.de/qa/show/3818693/Zeitarbeit-Mindestlohngesetz-Bei-Zeitarbeit-muss-man-in-der-Regel-ein-Stundenkonto-aufbauen-welches-nicht-sofort-bezahlt-wird-bitte-weiterlesen/)
Die auf dem Überstundenkonto angesammelten Überstunden von Zeitarbeitsfirmen werden,
so sie zumindest teilweise ausgezahlt- und nicht in Form von Freizeit / Ausfallstundenverrechnung vergütet werden,
wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu dem Betrag vergütet werden, der zuletzt vor Inkrafttreten der Mindestlohnregelung vereinbart war. Denn es handelt sich um h aus der 'alten Zeit', die also nicht nachträglich aufgewertet werden. Das wäre wir rückwirkende Mindestlohnvergütung schon in 2014.
==> Es sei' denn, es gibt mal ein anderslautendes Grundsatzurteil hierzu.
==> M e i n e Rechtsauffasung bis dahin. schaumermal.