Zeichen 286 eingeschränktes halteverbot zusatz anwohner frei parkrichtungszusatzschild d h größe 1 tempo 30 zone

Zeichen 286, eingeschränktes Halteverbot, Zusatz: Anwohner frei, mit Parkrichtungszusatzschild. D.h. Zeichen 286, Größe 1 in einer Tempo 30 Zone. Das ist mehr als 0-20. Gegenüber ist Parkuhr. Parkschein gelöst und Knöllchen bekommen. Ist das auf Grund der Schildergröße für runde Schilder zulässig?

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Zeichen 286, eingeschränktes Halteverbot, Zusatz: Anwohner frei, mit Parkrichtungszusatzschild. D.h. Zeichen 286, Größe 1 in einer Tempo 30 Zone.

Das ist nicht dort geregelt, wo du angibst! Die Schilder haben Bestand, auch wenn sie für dich "zu klein" sein mögen. Dann brauchst du eine Brille!
Deine angeblichen Größenvorschriften sind reine Empfehlungen. Sie können jederzeit unterschritten werden.
Du kannst aber gerne Widerspruch einlegen und sehen, ob du Erfolg hast!
Wenn du Erfolg hast, dann sei dir dieser von Herzen gegönnt, denn dann ist dir ein Unrecht geschehen. Wenn du keinen Erfolg hast, dann seien dir die Verfahrenskosten von Herzen gegönnt, denn dann hast du den Steuerzahler um eine erkleckliche Summe gebracht, weil die Verfahrenskosten nicht mal annähernd das abdecken, was dein Widerspruch an Arbeit verursacht!
Viel Spaß
so, wie du das schilderst, scheint das knöllchen zulässig zu sein: du parkst auf der strassenseite, auf der nur anlieger mit parkausweis parken dürfen, während die gegenüberliegende seite von allen mit parkschein benutzt werden darf. der parkschein auf deiner seite ist rechtlich dann nicht relevant - du parkst falsch, da ohne anlieger-parkausweis.
ob die schildgrösse wirklich relevant ist, kann ich nicht ganz beurteilen - aber wenn du beim parken, bzw. dann beim aussteigen erkennen kannst, dass du falsch parkst, musst eben ggf. umparken. beim aussteigen ist 0 - und 0 ist weniger als 20 und weniger als 30
Hallo Teddy.,
hier ist die Schildergröße geregelt: Verkehrszeichenkatalog">http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/KatUrteiallgem.htm">Verkehrszeichenkatalog
Außerdem habe ich auf dieser Seite hinter einer Einmündung mit herum gezogenen Bordsteinkanten geparkt, die in meinen Augen auch als Einmündung gilt, auch wenn es in einen Hinterhof geht.
Das wäre für mich dann auch der wichtigste Widerspruch, weil mir die Verwendung der Schildergrößen zu schwammig ausgelegt ist, wie alle Gesetze.