Zahlungserinnerung

Ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten,mit einer frist zur Zahlung von zwei Wochenhabe ich total verschwitzt)-mit Mahngebühr!Muss ich diese bezahlen?

5 Antworten zur Frage

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Zahlungserinnerung

Ja, denn du hättest die Rechnung oder den Abschlag ja termingerecht zahlen können. Die erneuten Aufwendunegn dir zu schreiben sind aussergewöhnliche Aufwendungen die man sich hätte sparen können würde man heute seine Rechnungen pünktlich zahlen.
Der Grösste Irrtum ist doch der, dass man als Unternehmen überhaupt Mahnen muss. Normalerweise kann man mit Rechnungsstellung und Zahlungsziel, auch einen Mahnbescheid erlassen wenn das Zahlungsziel überschritten wird. Das man heute überhaupt eine Mahnung sendet ist reine Kulanz, denn die gegenleistung hast du bereits erhalten und steht somit in der Verpflichtung auch deinen geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
Sicherlich mußt Du Mahngebühren zahlen, aber dann ist es ja schon eine Mahnung. Steht nur Zahlungserinnerung drauf, ist es auch nur eine und es kann keine Mahngebühr eingesetzt werden.
Die Zahlungserinnerung ist nämlich die Vorstufe zur Mahnung.
Manche Firmen schicken Dir erst eine Zahlungserinnerung und danach dann Mahnungen mit steigenden Mahngebühren.
Dein Energhielieferant mahnt eben gleich gebürenpflichtig, das ist sein gutes Recht, denn er hat Dir ja die Heizung auch pünktlich geliefert.
Ja klar. Um das in Zukunft zu verneiden, gib dem Unternehmen eine Abbuchungsermächtigung, dann kannst Du die Zahlung nicht mehr vergessen.
Am besten ist es, der Bank einen Dauerauftrag zu erteilen, dann passiert sowas nicht.Wenn der Zahlungstermin überschritten wurde, sind die Mahngebühren natürlich fällig.