Zahlung schwangerschaftsurlaub

Wie lange muß der Arbeitgeber im Schwangerschaftsurlaub weiterzahlen? Ausser Kindergeld / Erziehungsgeld zahlt jemand noch einen Teilbetrag für eine bestimmte Zeit weiter? Wenn es diese Zahlung gäbe, wie lange erfolgt sie?

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Zahlung im Schwangerschaftsurlaub

Der Schwangerschaftsurlaub beginnt 6 Wochen vor der planmäßigen Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Die Ausnahme bilden Früh- und Mehrlingsgeburten – hier wird der Schwangerschaftsurlaub bis auf 12 Wochen nach Geburt ausgedehnt.
Den bezahlten Schwangerschaftsurlaub erhält jede Frau – unabhängig davon, ob sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung ist.
Während des Schwangerschaftsurlaubs – beginnend 6 Wochen vor Geburt – erhält die gesetzlich versicherte Schwangere ein tägliches Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 Euro. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis zum 100 %ige Nettoeinkommen auf.
Auch bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber das 100 %ige Nettoeinkommen, ebenfalls abzüglich des Betrages von 13,00 Euro täglich. Anstelle dessen erhalten privat versicherte Frauen eine einmalige Zahlung von 210,00 Euro Mutterschaftsgeld.
Schwangerschaftsurlaub