Zahlt versicherung haustür scheibe einschlägt

Es muß bei einem Haus eine Gebäudegesamzversicherung exiatieren um auch solche Schäden abgedeckt zu haben. Bei Wohnungen haftet der Hauseigentümer, denn alles was außerhalb der Wohnung ist, wie außenliegende Fenster, Gangtür außen unterliegt der Haftung des Vermieters und auch einer etwaigen Reparatur.

7 Antworten zur Frage

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Zahlt es die Versicherung, wenn irgendjemand an der Haustür eine Scheibe einschlägt? Irgendeine Versicherung?

.ne "Teilkasko" fürs Haus? Das wäre was ganz neues.
Gebäudegesamtversicherung ist eine Bündelversicherung wo mehrere Versicherungen in Einem zusammengefasst sind wie zum Beispiel Sturmschadenversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Rohrbruchversicherung usw. usw.
Die Prämie wird günstiger gerechnet weil es in sich untereinander einen Riskoausgleich bietet.
Von Teilkasko ist nie die Rede gewesen, geht auchb garnicht, aber das ist ja klar.
.in der Frage geht es aber um Beschädigung durch eine Person! Da greift keine Elementarschäden-, oder sonstige Hausversicherung. Deshalb mein nicht ganz ernst gemeinter Hinweis auf die vom Auto her bekannte Teilkasko.
Bei einer Scheibe bei unserem Haus wurde du Außenscheibe durch Unbekannte mit eisigen Schneeball zerschossen und die Repoaratur hat dir haftpflicht im Rahmen der Gebäudeglasversicherung getragen.
Es wwäre nur mit Problemen behaftet gewesen wenn es durch Verwandte oder durch mich gesschehen wäre, aber auch das muss erst der Versicherer beweisen.
Dies geschieht zwar des öfteren, leider, aber das fallt dann unter Versicherungsbetrug.
Es gibt manchmal Hinweise die so verfasst wwaren und weil ich sie als Scherz aufgefasst habe war dann der Schreiber verärgert und das will ich bei dir wirklich nicht
der Schadensverursacher muß über eine Haftpflichtversicherung verfügen
und der Schaden darf nicht vorsätzlich verursacht worden sein
Wenn der Schadensverursacher unbekannt ist und nicht ermittelt werden kann?
Vandalismus ist bei allen Versicherungen rund ums Haus ausgeschlossen. Es gibt spezielle Vandalismus-Zusatzvereinbarungen, die greifen aber nur, wenn die Beschädigungen auf einen Einbruch zurück zu führen sind.
Wenn also jemand eine Haustür kaputt macht ohne einzubrechen, dann bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen, solange der Täter nicht ermittelt werden kann.
"Daher schließen immer mehr Bürger zu ihrer bestehenden Hausratversicherung eine zusätzliche Vandalismus Versicherung ab. Diese übernimmt den Schaden allerdings nur, wenn der oder die Täter nach einem Einbruch innerhalb der Wohnung randalieren, beispielsweise weil ihnen die Beute zu gering erscheint. Voraussetzung für diese Art der Zusatzversicherung ist also stets ein zuvor erfolgter Einbruch in versicherten Räumlichkeiten."
Quelle: Ratgeber: Vandalismus: Versicherung bezahlt selten Schäden | wallstreet:online
Wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde,
die sich "GEBÄUDEVERSICHERUNG mit GLASBRUCH- OPTION" dürfte man in Deinem geschilderten Fall, wo es um die eingeschlagene Haustürscheibe geht, auf der richtigen Seite stehen.
Bei starkem Luftzug oder Durchzug innerhalb der Wohnung, Tür oder Fenster knallt zu, Scheibe zerbrochen, dann kann der MIETER auf seine abgeschlossene Glasversicherung zurückgreifen.
Wird aber wie in diesem Fall, die Scheibe der Außentür eingeworfen oder geht anderweitig zu Bruch oder es bildet sich durch Spannung ein Riss, so ist der VERMIETER zu informieren, der dann für die Reparatur oder Ersatz zu sorgen hat.
Der MIETER selber haftet für derartige Schäden nur, wenn er sie selbst verursacht hat.
Soweit meine Kenntnisse, da wir gerade unsere Versicherung neu abgeschlossen haben.
Deckt die Gebäudeversicherung auch Schäden bei Glas ab? | www.sparen.de