Zahlt man bezug bab gesetzliche rentenversicherung
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Zahlt man beim Bezug von BAB in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Meines Wissens zahlt man beim Bezug von BAB nicht in die gesetzliche RV ein, wenn man keine Ausbildungsvergütung erhält, die ihrerseits die RV-Pflicht begründen würde.
Ein Anspruch auf eine Riester-Zulage scheitert in dieser Konstellation m.E. somit an § 10a, Absatz 1 EStG. Dort sind die Personen genannt, die einen Anspruch haben. BAB-Empfänger fallen da meiner Meinung nach nicht drunter:
EStG - Einzelnorm