Während wohlverhaltensphase insolvenz gewerbe anmelden

was ist dabei konkret zu beachten? wer kann mir Auskunft darüber geben, wie das Inolvenzverfahren funktioniert?

1 Antworten zur Frage

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Kann ich während der wohlverhaltensphase in der insolvenz wieder ein gewerbe anmelden?

Anmelden kannst du es auf alle Fälle. Der Sachberabeiter im Gewerbeamt weiss nichts von Deiner Privatinsolvenz.
Schwierigkeiten kann es evtl. geben wenn die Meldungen an das Finanzamt, die IHK, die Krankenkasse, die handwerkskammer etc. weitergeleitet werden.
Wenn du dort Rückstände aus einer früheren Selbstständigkeit hast, wird man evtl. versuchen, dir die Ausübung des Gewerbes wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu untersagen.
Ob allein schon die Tatsache ein Gewerbe angemeldet zu haben als Störung des Wohlverhaltens gilt, weiss ich leider nicht. Kann ich mir aber fast nicht vorstellen.
versuche es mit dieser seite.Insolvenzrecht – Wikipedia
sei aber vorsichtig damit was du machst, genau erkundigen.