Wohnung kündigen umziehen innerhalb probezeit neuen arbeit

Ich bin bisher auf Hartz4 angewiesen gewesen und beginne nun ab 1.2. ein neues Arbeitsverhältnis. Dieses ist vorerst auf 1 Jahr befristet. Ich möchte schon seit Jahren umziehen und wollte nun die Gelegenheit aufgrund der neuen Arbeit nutzen. Nun möchte ich wissen, ob ich schon innerhalb der Probezeit meine Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und dann umziehen kann? Denn normalerweise darf man ja beim Bezug von Hartz4 nur in Ausnahmefällen umziehen. Was ist also, wenn ich die Wohnung kündige und wenn der Umzug ansteht und ich zB bereits auf der neuen Arbeit gekündigt wäre und wieder auf Hartz4 angewiesen wäre? Muss ich dann wieder in eine kleinere günstigere Wohnung ziehen? Oder geht die Wohnungskündigung auf mein eigenes Risiko innerhalb der Probezeit und ich sollte erst nach der überstandenen Probezeit kündigen und umziehen?

3 Antworten zur Frage

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Kann ich meine Wohnung kündigen und umziehen innerhalb der Probezeit meiner neuen Arbeit?

Bei einem befristeten arbeitsplatz wird das kaum möglich sein ausser der weg zur täglichen arbeit ist zu weit
Heißt das, ich dürfte im ganzen nächsten Jahr garnicht umziehen? Weil es befristet ist?
ja so wird das wohl kommen! ERST EINE UNBEFRISTETE STELLE KANN DIR WEITERHELFEN eine andere Wohnung zubekommen. bis bald und viel glück
Dein Vorhaben ist unüberlegt.
In deiner Probezeit besteht die Möglichkeit der sofortigen Kündigung.
Und dann?
Logisch musst du dann wieder zurück in eine Hartz IV gerechte Wohnung.
Warte doch erst einmal ab.


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- du den Schrank aber trotzdem Du kannst auch bei einem umzugsunternehmen nachfragen, ob sie dir Tragegurte auslkeiehen -- ausbauen bzw. gleich in den transporter tragen.in der zielwohnung dann das gleiche spiel rückwärts. das gerät mindestens -


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- Mietvertrag. Der endet erst, wenn du ihn kündigst. Den neuen Mieter kannst du dir nach Vereinbarung mit dem Vermieter -- stellen ich meine es gibt ja total viele Stundeten die eine Wohnung suchen, wenn ein neues Semester angefangen hat. Und noch -


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